Familienbonus sorgt für Chaos bei Scheidungen

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Clemens Gärner

Der Familienbonus Plus ist als Entlastung für Familien gedacht. Bei Paaren mit Kindern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, wirft er aber ordentlich Sand ins Getriebe. Denn der Bonus hat Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen – und noch ist völlig unklar, welche Auswirkungen. Bis eine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt, wird die Anzahl der Streitigkeiten rund um Unterhaltszahlungen zunehmen, warnen die bekannten Scheidungsanwälte Dr. Clemens Gärner und Mag. Susanna Perl-Böck von der Kanzlei Gärner Perl Rechtsanwälte.

Wir merken, dass die Diskussionen um den Familienbonus Plus die Scheidungen unserer Klientinnen und Klienten teilweise komplett blockieren“, schildert Dr. Clemens Gärner von der Familienrechts-Kanzlei Gärner Perl Rechtsanwälte. „Da es dazu noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt, herrscht große Rechtsunsicherheit.“

Seit 1. Jänner wird nicht mehr der sogenannte Kinderabsetzbetrag an den obsorgeberechtigten Elternteil ausgezahlt. Stattdessen gibt es den Familienbonus Plus, also den Steuerfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr, der von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen in Anspruch genommen werden kann (aber nicht muss). Das hat wiederum Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen – welche, ist noch nicht geklärt.

Juristen haben drei verschiedene Varianten entworfen, die alle plausibel wären. Natürlich schlägt in einem Scheidungsverfahren jede Partei die Variante vor, die für sie die günstigste ist. Gibt es keine Einigung, müssen sich die Parteien auf einen strittigen Prozess gefasst machen, der mehrere Monate dauert. Wobei das Urteil dann noch in weiteren Instanzen angefochten werden kann. Und tatsächlich merken wir justifyeinigen Paaren, dass es genau darauf hinausläuft – wegen rund 60 Euro im Monat wird endlos gestritten“, sagt Gärner.

Schafft es einer dieser Prozesse bis zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung, können sich spätere Scheidungspaare auf dieses Gerichtsurteil berufen. Bis dahin kann es aber noch dauern. Außerdem bedürfen weitere Fragen der Klärung: z.B. ob und in welcher Form die Unterhaltszahlungen bei bestehenden Scheidungsverträgen angepasst werden müssen.

Leidtragende sind Kinder
Leidtragende an diesen Streitereien sind vor allem die Kinder – denen ja die Unterhaltszahlungen zustehen und die im Verlauf von strittigen Scheidungen stark emotional belastet werden. Gärner dazu: „Der Oberste Gerichtshof hat mehrere Jahre gebraucht, um jene Anrechnungsformel rund um Unterhalt, Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe zu entwickeln, die bis 2019 angewendet wurde. Wir hoffen natürlich, dass es diesmal schneller geht.

www.gaerner-perl.at
Foto: beigestellt

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