Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: „Judikatur-Update Bauvertragsrecht“

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Katharina Müller und Wolfgang Hussian (PORR AG)

Am 11. September 2018 luden die Baurechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und Mag. Wolfgang Hussian (PORR AG) zum Jour Fixe mit dem Thema „Judikatur-Update Bauvertragsrecht“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Das Publikum bekam einen Überblick über die jüngsten oberstgerichtlichen Entscheidungen. Die Referenten behandelten aktuelle OGH-Entscheidungen zum Bauvertragsrecht, wobei besondere Rücksicht auf die Praxisrelevanz der Themen gelegt wurde. Katharina Müller gab anhand der Entscheidungen ein Update zum Mitverschulden des Bauherren und seiner Konsulenten im Fall von Warnpflichtverletzungen des Auftragnehmers, Verwahrungspflichten des Auftraggebers, den Aufklärungspflichten des Auftragnehmers bei bewusst billiger Bauweise sowie ein Update zur Warnpflicht des Ausführenden generell. Wolfgang Hussian erläuterte die neuesten Entscheidungen des OGH zur Frage, ob der Haupt- und der Zusatzauftrag eine Einheit bilden, zum Regress des Solidarschuldners bei vereinbarter Haftungsbegrenzung sowie zum Sicherstellungszweck des Deckungsrücklasses. Weitere Themen waren die Vollmacht des Architekten, die Haftungsgrenzen der ÖNORM B 2110 bei Regress sowie die Arbeitskräfteüberlassung. Am Ende stellten sich die Vortragenden den Fragen des Publikums.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten die zahlreich erschienenen Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauherrn, Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

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Foto: beigestellt

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