Kapitalmarktfinanzierung: Neue EU-Prospektverordnung erleichtert KMU-Emissionen und stärkt den Anlegerschutz

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Gernot Wilfling
Gernot Wilfling

Die neue EU-Prospektverordnung ist seit 21.07.2019, in Österreich unmittelbar anwendbar und bringt für die Teilnehmer des Kapitalmarktes wesentliche Neuerungen mit sich.

Sie regelt vieles, was derzeit im Kapitalmarktgesetz 1991 zu finden ist. Entsprechend arbeitete der Gesetzgeber seit geraumer Zeit an einem neuen Kapitalmarktgesetz 2019. Das Kapitalmarktgesetz 2019 wurde nun kürzlich von Nationalrat und Bundesrat beschlossen und wird in Kürze in Kraft treten.

Ein wesentliches Ziel der Prospektverordnung ist, den Kapitalbinnenmarkt zu stärken. Entsprechend zielen einzelne Änderungen (etwa was die Darstellung von Steuerthemen in Prospekten betrifft) primär darauf, grenzüberschreitende Angebote zu erleichtern. Richtig Grund zur Freude haben jedoch bereits im Amtlichen Handel der Wiener Börse notierte Unternehmen und KMU: Diese Gruppen von Unternehmen können öffentliche Kapitalmarktfinanzierungen künftig auf Basis von besonderen, deutlich abgespeckten Prospektformaten erstellen.

Besonders positiv hervorzuheben ist, dass mit dem neuen KMU-Wachstumsprospekt nun auch die grenzüberschreitende KMU-Finanzierung über den Kapitalmarkt erleichtert wurde. Für rein inländische Wertpapierangebote ist das rechtliche Umfeld durch die jüngsten Reformen des Kapitalmarktgesetzes und des Alternativfinanzierungsgesetzes ja bereits attraktiv.“, erklärt Gernot Wilfling, für den Kapitalmarkt zuständiger Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.

Anleger dürfen nun mit einer höheren Transparenz über ihre getätigten Investitionen rechnen. Denn Prospekte, die für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt erstellt werden, müssen in Zukunft die Risiken deutlich konkreter beschreiben.

Der bisherige Wildwuchs bei Risikofaktoren gehört damit der Vergangenheit an. Für die Prospektverantwortlichen steigt damit aber das Haftungsrisiko. Sie müssen sich umfangreicher um die richtige Formulierung der Risikofaktoren bemühen, denn es gibt zahlreiche Detailregeln dazu, welche Risikofaktoren in Prospekten in welcher Form darzustellen sind.“, so Wilfling.

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Foto: beigestellt

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