KWR-Baurechtsexperte Georg Karasek verfasst 3. Auflage des ÖNORM B 2110 Kommentars
Wien, am 17.6.2016 – Der „Karasek“-Kommentar der ÖNORM B 2110 ist im Juni 2016 in seiner dritten Auflage erschienen! Sieben Jahre nach der zweiten Auflage widmete sich der Baurechtsexperte einer kompletten inhaltlichen Überarbeitung und strukturierte den Kommentar neu, um ihn für alle Anwender der ÖNORM B 2110 noch praxisnaher zu gestalten. Neben der Kommentierung der ÖNORM B 2110 integrierte er auch das Bauwerksvertragsrecht nach UGB und ABGB sowie aktuelle Rechtsprechungen.
Komplexe Fragestellungen erklärt Karasek anhand über 100 Beispielen aus der Praxis, um Lösungen sowohl für Techniker als auch für Juristen möglichst klar darzustellen. „Die große Herausforderung an diesem Kommentar besteht darin, den Spagat zwischen rein juristischen Lösungsansätzen und der Praxis zu schaffen. Auftraggeber und Auftragnehmer verlangen Lösungen praktischer Probleme, während Rechtsanwälte, Baujuristen, Gerichte und Behörden eine Auseinandersetzung mit einzelnen Rechtsproblemen erwarten. Wir haben sehr hart daran gearbeitet, diesen Spagat zu schaffen. Ich denke es ist uns sehr gut gelungen, alle Anwender des Kommentars zu bedienen“, freut sich Karasek über sein Werk.
Die Buchpräsentation des Kommentars fand am Donnerstag, den 16.6.2016 im Dachgeschoss des Justizpalastes mit rund 100 renommierten Gästen aus der Baubranche statt. Nach einleitenden Worten durch Dr. Wolfgang Pichler (Leitung Manz-Verlag) und Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Universität Salzburg) stellte Dr. Georg Karasek das Werk vor. Schließlich bedankte sich Karasek auch herzlich bei allen Mitarbeitern des Werkes, insbesondere seinen Kanzleikollegen Dr. Thomas Frad, Dr. Paul Schmidinger und Mag. Clemens M. Berlakovits, die Teile des Kommentars mitverfassten.
Im Anschluss an die Präsentation fand der Abend bei einem Empfang über den Dächern Wiens seinen Ausklang.
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Foto: beigestellt
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