KWR-Gesellschaftsrechtsexperte Jörg Zehetner feiert gleich 3 Publikationen

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Zeit der Ernte für KWR-Partner RA Prof. DDr. Jörg Zehetner: Innerhalb weniger Wochen sind die Neuauflagen seiner Kommentierungen zum Aktiengesetz, GmbH-Gesetz und zum Unternehmensgesetzbuch (UGB) im MANZ-Verlag erschienen.

Zehetner bearbeitete im nunmehr von Artmann/Karollus herausgegebenen AktG-Kommentar die Gründungs- und die damit verbundenen Haftungsvorschriften (§§ 30-33 und 39-47) sowie gemeinsam mit KWR-Partner Thomas Haberer die Bestimmungen zu den Namensaktien (§§ 61-64); in den beiden von Straube/Ratka/Rauter herausgegebenen Kommentaren zum UGB die Offenlegungsbestimmungen (Konzernabschluss, Zweigniederlassungen, Form) und zum GmbHG gemeinsam mit David Bauer den Erwerb eigener Anteile und das Verbot der Einlagenrückgewähr (§§ 81-83).

Auf die Frage, wie er sein wissenschaftliches Pensum – die geraden erschienenen Kommentierungen machen alleine 430 Seiten aus – zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit schafft, beantwortet Zehetner lächelnd mit: „Wenig schlafen; manchmal ist es natürlich sehr viel Arbeit und man fragt sich leise, warum man sich das antut; aber Wissenschaft und Praxis befruchten sich wechselseitig; das erhöht die Effizienz! Vor allem aber: Hält man erst die Publikationen in Händen, ist es allemal jede Mühe und jedes müde Auge wert.“, freut sich Zehetner über die gelungenen Neuausgaben.

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Foto: beigestellt

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