Mehr Fairness bei der Umweltverträglichkeitsprüfung?

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Bernhard Müller ist Partner und Leiter des Teams „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ bei DORDA

Jüngst bestellte das Präsidium der Wirtschaftskammer Wien Alexander Biach zum ersten Standortanwalt Wiens. „Ich freue mich auf diese spannende Aufgabe und werde mich für zukunftsentscheidende Standortprojekte mit aller Kraft einsetzen. Diese Aufgabe ist etwas ganz Besonderes, zumal die Idee des Standortanwaltes ja auch in unserem Haus geboren wurde“, sagt der „frischgebackene“ Standortanwalt. Er soll die Interessen der Wirtschaft bei Großprojekten fördern. Doch was hat es damit auf sich?

Standort-Entwicklungsgesetz für wichtige Großprojekte

Mit dem im Dezember 2018 in Kraft getretenen Standort-Entwicklungsgesetz sollen standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse gefördert werden, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Dazu wird zunächst in einem eigenen Verfahren unter Beteiligung der betroffenen Ministerien das besondere öffentliche Interesse am Projekt festgestellt. In weiterer Folge ist bei standortrelevanten Großprojekten eine beschleunigte Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, bei der die Genehmigungsentscheidung binnen 12 Monaten zu fallen hat. Ist dies nicht der Fall, kann eine verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gerichtet werden, das binnen 6 Monaten zu entscheiden hat. Zur Verfahrensbeschleunigung sind Ergänzungen der Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdefrist im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unzulässig.

Standortanwalt zur Förderung der öffentlichen Interessen

Nicht so stark im Fokus des öffentlichen Interesses war die damit einhergehende Einführung eines Standortanwalts. Genauso wie der Umweltanwalt im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren in besonderer Weise den Interessen der Umwelt zum Durchbruch verhelfen soll, wurde auf Initiative der Wirtschaftskammer mit dem Standortanwalt ein Instrument geschaffen, das öffentliche Interessen wie Energieversorgung, Arbeitsplatzsicherung oder Steueraufkommen und die Interessen der Wirtschaft bei der Genehmigung von Großprojekten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung besser zur Geltung verhelfen soll.

Parteistellung im UVP-Verfahren

Dazu hat der Standortanwalt – wie der Umweltanwalt – im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren Parteistellung und ist berechtigt, die Einhaltung von Vorschriften über öffentliche Interessen geltend zu machen, die für die Verwirklichung des Vorhabens sprechen. Zudem kann er aus denselben Gründen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht sowie Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Bestellung des Standortanwalts erfolgt durch die Landes-Wirtschaftskammer. Dazu wurde im Dezember 2018 nicht nur das Umweltverträglichkeitsprüfungs-, sondern auch das Wirtschaftskammergesetz entsprechend novelliert.

Konsequenter Schritt zur Förderung des Wirtschaftsstandorts
Unterschiedliche Reaktionen

Während von den Umweltorganisationen harsche Kritik am Standortanwalt kommt und von einem „Kniefall der Regierung vor der Industrie“ (Greenpeace) gesprochen wird, erwartet sich die Wirtschaft vom Instrument des Standortanwalts, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren künftig ausgewogener ablaufen.

Fazit: Der Standortanwalt – ein Schritt in die richtige Richtung!

Im Zusammenhang mit der Erlassung des Standort-Entwicklungsgesetzes, das Großprojekte mit besonderem öffentlichem Interesse fördern und die Genehmigungsverfahren beschleunigen soll, ist die Einführung eines Standortanwalts ein weiterer konsequenter Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreichs und daher zu begrüßen. Ob es dadurch gelingt, mehr „Leitbetriebe“ nach Österreich zu holen und den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu fördern, wird die Praxis zeigen. Ein Schritt in die richtige Richtung wurde jedenfalls gemacht!

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Foto von Priv.-Doz. Dr. Bernhard MÜLLER

Priv.-Doz. Dr. Bernhard MÜLLER

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