Müller Partner Jour Fixe: „BVergG 2018 – Ausgewählte Neuerungen“

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Dr. Bernhard Kall

Am 13. März 2019 lud der Bau- und Vergaberechtsexperte RA Dr. Bernhard Kall zum Jour Fixe mit dem Thema „BVergG 2018 – Ausgewählte Neuerungen“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Dr. Kall präsentierte ausgewählte Neuerungen des BVergG 2018, welches seit 21.08.2018 in Kraft ist. Neben den Neuerungen im Stadium der Verfahrensvorbereitung und den Neuerungen bei der Eignungsprüfung ging Kall näher auf die Änderungen bei der Vergabe von Subunternehmerleistungen ein. Kall betonte, dass Bieter genau prüfen müssen, wie der Auftraggeber in der Ausschreibung die Vergabe von Leistungen an Subunternehmer regelt. In der Folge präsentierte Kall die Innovationspartnerschaft als neues Vergabeverfahren. Die Wahl der Innovationspartnerschaft so Kall, bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, eine Ware oder (Dienst- oder Bau-)Leistung zu beschaffen, die bisher nicht durch die am Markt angebotenen Leistungen abgedeckt werden kann. Abschließend hob Kall hervor, dass das neue BVergG 2018 aufgrund der vielen Änderungen einen großen Schulungsaufwand sowohl für Auftraggeber als auch Bieter mit sich bringt.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten zahlreiche Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauherrn und Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

Foto: beigestellt

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Foto von Dr. Bernhard KALL
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