Am 21. November 2018 luden die Immobilienrechtsexperten RA Dr. Manuela Maurer-Kollenz und RAA Mag. Claudia Fleischhacker-Hofko zum Bauträger-Frühstück in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner. Die beiden Vortragenden referierten dieses Mal zum Thema „Verwaltung der Liegenschaft – Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung“.
Nach einem Überblick über die Angelegenheiten der ordentlichen und außerordentlichen Liegenschaftsverwaltung und der gesetzgemäßen Willensbildung der Eigentümergemeinschaft einer Wohnungseigentumsanlage ging Fleischhacker-Hofko auf die Rolle des Verwalters und dessen Bestellung durch den Bauträger ein. Den Schwerpunkt des Bauträger-Frühstücks bildete die im Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene mögliche und in der Praxis vermehrt in Anspruch genommene Abtretung diverser Ansprüche eines Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft. So können nicht nur Ansprüche auf mängelfreie Herstellung von allgemeinen Teilen einer Wohnungseigentumsanlage an die Eigentümergemeinschaft zur Verfolgung gegenüber einem Bauträger abgetreten werden, sondern auch Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, die ausschließlich Wohnungseigentumsobjekte betreffen. Maurer-Kollenz beleuchtete ua die Erfordernisse einer wirksamen Abtretung sowie die konkreten Beschlussthemen. „Das jüngst ergangene OGH-Judikat 5Ob16/18s zeigt deutlich, dass die formal richtige Vorgehensweise Voraussetzung dafür ist, um liegenschaftsbezogene Ansprüche der Wohnungseigentümer richtig und damit erfolgreich verfolgen zu können“, so Maurer-Kollenz.
Vertreter von Bauträgern, Projektentwicklern, Maklern und Architekten nutzten die gemütliche und lockere Frühstücks-Atmosphäre für einen regen Erfahrungsaustausch anhand von Fällen aus der Praxis.
Foto: beigestellt
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