Neue Gesetzesänderungen beeinflussen den ungarischen Immobilienmarkt

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Fanni Hahn, Rechtsanwältin, BAIER Rechtsanwälte

Der ungarische Immobilienmarkt konnte 2017 als erfolgreiches Jahr abschließen. Große Anteile des Erfolgs trugen Transaktionen sowie die Bereiche Büro und Logistik. Nach der Talfahrt im letzten Jahrzehnt und trotz steigender Preise lebt auch der Wohnbau wieder auf. Gründe dafür sind unter anderen staatliche Förderungen und steuerliche Begünstigungen. Auch in den nächsten zwei bis drei Jahren ist mit Aufschwung zu rechnen, denn neben den einheimischen sind auch wieder ausländischen Entwickler und Investoren aktiv.

Fanni Hahn, Rechtsanwältin und Leiterin des Hungarian Desks bei BAIER Rechtsanwälte sieht jedoch seit Beginn des Jahres große Herausforderungen für den gerade boomenden ungarischen Immobilienmarkt zukommen.

Ursache ist die seit 1.1.2018 gültige Gesetzesänderung bezüglich der Beglaubigung von Verträgen, die auch einzureichende Verträge für das Grundbuchamt betreffen. Da die Grundbuchämter die neuen Gesetzesbestimmungen unterschiedlich interpretieren und auslegen, herrscht in der ungarischen Immobilienbranche große Unsicherheit. Die Uneinigkeit der Praxis der Grundbuchämter seit Jahresbeginn resultiert in sehr vielen Anträgen, die mit Bescheiden für Verbesserungen zurückgewiesen oder gänzlich abgelehnt werden.

Fanni Hahn: „ Es ist sehr bedauerlich, dass neue Gesetzeslagen Märkte derart verunsichern können. Neben den Herausforderungen am Immobilienmarkt sorgt in Ungarn zusätzlich die auch seit 1.1.2018 in Kraft getretene neue Zivilprozessordnung für Aufregung. Seit Jänner dieses Jahres sind angeblich zahlreiche nach dem neuen Gesetz eingereichte Klageschriften durch die Gerichte abgelehnt worden. Irritierende Situationen wie diese helfen dem Wirtschaftswachstum leider nicht.“

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Foto: beigestellt; Fanni Hahn, Rechtsanwältin, BAIER Rechtsanwälte

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