PHH Rechtsanwälte zur Bawag OGH Entscheidung

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Wien, 23. Dezember 2010: Das Wiener Rechtsanwaltsunternehmen Prochaska Heine Havranek (PHH) begrüßt die Entscheidung des OGH, die im Wesentlichen der Empfehlung der Generalprokuratur zur Aufhebung des Urteils gegen Dr. Josef Schwarzecker, ehem. Vorstandsmitglied der BAWAG, folgte.

Bereits die Generalprokuratur stellte der PHH-Argumentation folgend fest, dass unvereinbare Widersprüche im Feststellungsteil des Urteils vorhanden waren. So wurde hierbei beispielsweise konstatiert, dass Dr. Schwarzecker hinsichtlich des (zu geringen) Wertes der von Herrn Flöttl abgegebenen Sicherheiten einerseits „alles klar“ gewesen sein soll, er jedoch andererseits von Herrn Elsner darüber getäuscht wurde.

Entgegen dem Verneinen der damaligen Richterin, Dr. Bandion-Ortner, sind derartige Fehler im Urteil keine ‚unterschiedlichen Rechtsansichten‘ sondern Gründe für die (nunmehr vom OGH ausgesprochenen) Nichtigkeit des Urteils“, so Dr. Stefan Prochaska, Senior-Partner PHH und Vize-Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, der den ausdrücklichen Ausführungen des Senatsvorsitzenden HR Dr. Rudolf Lässig zustimmt, dass „das Urteil einfach über zu wenige Feststellungen verfügt“.

Dr. Stefan Prochaska

Foto: @ PHH

www.phh.at

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