Schönherr ernennt mit Stefan Kühteubl einen weiteren Equity Partner

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Stefan Kühteubl
Stefan Kühteubl

Schönherr nimmt mit Stefan Kühteubl (43) ab 1. Februar 2017 einen weiteren anerkannten Experten in den Kreis der Equity Partner auf.

Kühteubl berät Mandanten bei allen Fragen des streitigen und außerstreitigen Arbeitsrechts, wozu unter anderem die laufende außergerichtliche Beratung von Arbeitgebern, die Erstellung von Gutachten und Vertragsgestaltung sowie die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern gehören. Kühteubl leitet seit 2014 die Arbeitsrechtspraxis bei Schönherr. Deren erfolgreiche Arbeit wurde bei den JUVE-Awards 2016 im Zuge der Auszeichnung als „Kanzlei des Jahres Österreich 2016“ für Schönherr hervorgehoben.

„Unter Stefan Kühteubl hat sich unsere Arbeitsrechtspraxis in den letzten zwei Jahren hervorragend entwickelt. Wir freuen uns, mit ihm zukünftig einen weiteren exzellenten Rechtsanwalt und Strategen im Kreis der Equity Partner zu haben“, gratuliert Schönherr Managing Partner Christoph Lindinger.

Stefan Kühteubl absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. iur. 2004). Kühteubl war von 1999 bis 2004 im Arbeitsrechtsteam von Schönherr und wechselte 2004 zu einer Arbeitsrechtsboutique in Wien, wo er 2008 Partner wurde. 2014 kehrte er als Partner zu Schönherr zurück. Er ist Mitorganisator der Wiener Oktobergespräche des Arbeitsrechtsinstituts der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen. Darüber hinaus lehrt er Arbeitsrecht an der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS).

Gemeinsam mit Stefan Kühteubl wird mit Februar 2017 auch der Energie- und Umweltrechtsexperte Bernd Rajal in den Kreis der Schönherr-Equity Partner aufgenommen.

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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