Schönherr erreicht für TIWAG finalen Durchbruch beim Vorhaben „Speicherkraftwerk Kühtai“

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"Mit der Entscheidung des VwGH wurde die UVP-Genehmigung endgültig bestätigt. Der VwGH bekräftigt dadurch, dass die geäußerten Bedenken der Umweltorganisationen und der anderen Projektgegner unbegründet waren. Der Errichtung dieses für die Energiewende und den Klimaschutz so wichtigen Vorhabens steht damit nichts mehr im Weg", freut sich Schönherr-Partner Christian Schmelz, der die TIWAG im UVP-Genehmigungsverfahren vertritt.
„Mit der Entscheidung des VwGH wurde die UVP-Genehmigung endgültig bestätigt. Der VwGH bekräftigt dadurch, dass die geäußerten Bedenken der Umweltorganisationen und der anderen Projektgegner unbegründet waren. Der Errichtung dieses für die Energiewende und den Klimaschutz so wichtigen Vorhabens steht damit nichts mehr im Weg“, freut sich Schönherr-Partner Christian Schmelz, der die TIWAG im UVP-Genehmigungsverfahren vertritt.

Schönherr hat für die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG („TIWAG“) die letzte rechtliche Hürde auf dem Weg zur Umsetzung des Vorhabens „Speicherkraftwerk Kühtai“ genommen.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits im September 2019 die Behandlung des Rechtsmittels einer Bürgerinitiative abgelehnt hat, wurden mit der nun zugestellten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) auch die letzten Rechtsmittel von Projektgegnern gegen die Genehmigung dieses Vorhabens zurückgewiesen.

Das Bauvorhaben umfasst den Ausbau der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz um einen weiteren Speicher, zusätzliche Beileitungen aus dem rund 20 Kilometer entfernten Stubaital sowie um ein zusätzliches Kraftwerk. Mit einem Investitionsvolumen von knapp EUR 1 Mrd. ist es eines der größten Wasserkraftvorhaben Österreichs. Nähere Informationen zum Vorhaben „Speicherkraftwerk Kühtai“ sind auf der Website der TIWAG abrufbar.

Schönherr vertritt die Anliegen der TIWAG seit Beginn des Verfahrens vor 11 Jahren. Das Schönherr-Team besteht aus Christian Schmelz (Partner), Christoph Cudlik (Rechtsanwalt) und Philipp Strondl (Rechtsanwalt).

Foto: beigestellt

www.schoenherr.eu

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