Unter Federführung von Verfahrensrechtsexperten Dieter Heine hat das Vavrovsky Heine Marth Controversy Team wieder einen wegweisenden Erfolg in Sachen Taxi vs UBER erzielt.
Die Ende April 2018 erlassene Einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts Wien gegen UBER wegen Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß wurde soeben vom Oberlandesgericht (OLG) Wien als rechtmäßig bestätigt. Bereits letzten Freitag hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Streit gegen UBER angeordnet, dass die EV in Österreich durchzusetzen ist.
Dies ist nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von UBER und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist. Aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht auch fest, dass UBER für Verstöße gegen die EV in Österreich einzustehen hat.
„Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen“, so Dieter Heine, zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. „Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des UBER-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass UBER für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. UBER behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.“
Gegen die nunmehrige Entscheidung des OLG Wien kann UBER den OGH anrufen.
Foto: beigestellt
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