Übermäßige Hinwendung zu den Kindern kann Eheverfehlung darstellen

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In der Vergangenheit musste schon so mancher vielbeschäftigte(r) Unternehmer/In, Ärzte/In, Anwälte/In die Erfahrung machen, dass die übermäßige Hinwendung eines Ehegatten zu seinem Beruf eine schwere Eheverfehlung sein kann.

Dass dies aber auch einer Hausfrau, die sich in einer traditionellen „Hausfrauenehe“ vorrangig um Kinder und Haushalt kümmert, zum Verhängnis werden kann, dies stellt der OGH in seiner Entscheidung vom 07.07.2017 klar (6 Ob 112/17i). Im vorliegenden Fall haben die Ehegatten vereinbart, dass die Ehefrau zu Hause bleibe und sich um die Erziehung der gemeinsamen Kinder kümmern solle, während der Ehemann aufgrund seines höheren Einkommens berufstätig blieb.

Nun beschwerte sich der Ehemann, dass die Ehefrau wegen der übermäßigen Hinwendung zu den Kindern kein Interesse mehr an ihm zeigte und es ablehnte, mit ihm gemeinsamen Aktivitäten nachzugehen, obwohl dafür keine zwingende Notwendigkeit bestand. Dies stellt nach Ansicht des Höchstgerichts eine schwere Eheverfehlung dar und führt der OGH damit seine bisherige Judikaturlinie fort, wonach die zum Wesen der Ehe gehörende Gemeinsamkeit der Lebensführung sich keineswegs auf eine rein räumliche Gemeinsamkeit beschränkt, sondern auch ein geistig – seelisches Miteinanderleben erfordert.

Im Ergebnis bedeutet dies also, dass die Ehefrau, welche sich um Haushalt und Kinder kümmert, ihre Arbeit so einzuteilen hat, dass sie auch entsprechende Zeit für ihren Ehemann aufbringen kann, andernfalls sie an der Zerrüttung der Ehe ein Verschulden trifft.

Susanna Perl-Böck

Hinweis:
Entgegen der weitläufigen irrigen Annahme gilt in Österreich nach wie vor das Verschuldensprinzip bei der Scheidung einer Ehe, was vor allem und insbesondere Auswirkungen auf einen allfälligen nachehelichen Unterhalt gegenüber dem besser verdienenden Ehegatten hat.

www.gaerner-perl.at

Foto oben: Oksana Kuzmina – Fotolia.de
Foto rechts: Walter J. Sieberer

 

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