Seit 1. Jänner 2012 gibt es in Ungarn den sogenannten „Plazastopp“ – eine im Baugesetz verankerte neue Regelung, die verbietet, dass Handelsflächen von mehr als 300 m² neu geschaffen oder ausgebaut werden. „Auch in laufenden Baugenehmigungsverfahren muss die neue Regel berücksichtigt werden“, so Dénes Szabó, Partner bei e|n|w|c Rechtsanwälte in Budapest.
Der hohe Konzentrationsgrad des ungarischen Einzelhandels soll – so die offizielle Begründung – reduziert und der Marktanteil von Kleinunternehmen geschützt werden. Investoren und Wirtschaftsexperten vermuten hinter dem „Plazastopp“ freilich noch einen anderen Grund, nämlich die beabsichtigte Umleitung von Kapitalinvestitionen von der Handelsbranche in den Produktionssektor. Sie kritisieren die Gesetzes-Änderung auf das heftigste: Das Bauverbot bedeute für die ohnehin kämpfende Bauindustrie eine weitere Belastung, verschlechtere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Ungarn weiter und beeinträchtige den Wettbewerb.
Experten gehen davon aus, dass Einzelhandelsunternehmen ihre Expansionspläne nun durch Firmenübernahmen verwirklichen werden. „Wir erwarten daher für die nächsten Jahre eine Zunahme von Unternehmenszusammenschlüssen in der Einzelhandelsbranche”, so Szabó.
Der „Plazastopp“ soll bis Ende 2014 in Kraft bleiben.
Foto: Dénes Szabó, e|n|w|c Rechtsanwälte Budapest, beigestellt
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