Wichtige Neuerungen im Abfallrecht: Frisch präsentiert bei Informationsveranstaltung von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte in Salzburg

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Vortragende

Vertreter/innen aus Abfallwirtschaft und Behörden diskutierten kürzlich beschlossene Novelle des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes.

Im freien Spiel der Kräfte hat der Nationalrat noch vor der Sommerpause eine umfassende Deregulierungsnovelle zum Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen, die durch das Umweltministerium unter Einbeziehung von Wirtschaft, Verbänden und Universitäten vorbereitet worden ist. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte haben die für die Praxis wichtigen Neuerungen für die Abfallwirtschaft in den bis auf den letzten Platz gefüllten Kanzleiräumlichkeiten am Standort Salzburg vorgestellt. Nach den Vorträgen von Markus Kraml (Amt der Salzburger Landesregierung) sowie der NHP-Partner Martin Niederhuber und David Suchanek folgte eine teilweise hitzige Diskussion, in der unter anderem erörtert wurde, ob nun Bauunternehmer für Abbrucharbeiten auch eine abfallrechtliche Sammlererlaubnis brauchen oder in wie weit die Umweltministerin künftig Bescheide der Länder anfechten bzw. korrigieren kann.

Dazu Martin Niederhuber, Gründungspartner von NHP: „Der große Erfolg dieser Veranstaltung hat uns gezeigt, dass ein riesiger Bedarf an Information über das knapp vor der Sommerpause doch noch beschlossene Gesetz besteht.“

Weitere Informationsveranstaltungen über die AWG-Novelle Rechtsbereinigung 2019 werden im September 2019 noch in Wien und Graz abgehalten werden.

www.nhp.eu

Foto: beigestellt

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