Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz: Eintragungen haben bis spätestens 1. Juni 2018 zu erfolgen

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Thomas Kralik und Caterina Hartmann im Interview

Mitte September 2017 wurde das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, kurz WiEReG, verlautbart, mit 15. Jänner 2018 trat es in Kraft. Mit dem WiEReG wurden wesentliche Bestimmungen der 4. Geldwäsche Richtlinie (EU) umgesetzt.

Im Kurzinterview: Dr. Thomas Kralik und Dr. Caterina Hartmann, beide Experten für Wirtschaftsstrafrecht bei DLA Piper Wien.

Was ist das WiEReG-Register?
Kralik: „Mit dem WiEReG wurde ein zentrales Register eingerichtet, in welches die wirtschaftlichen Eigentümer von bestimmten Rechtsträgern bis spätestens zum 1.6.2018 (Erstmeldungen) einzutragen sind. Betroffene Rechtsträger sind u.a. Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, Vereine, die ihren Sitz im Inland haben.

Wer ist davon betroffen und was ist einzutragen?
Hartmann: „In Anbetracht der komplexen Rechtsfragen betreffend der Feststellung wer als wirtschaftlicher Eigentümer eines Rechtsträgers, insbesondere bei grenzüberschreitenden Eigentümerstrukturen, einzutragen ist und der Strafen bis zu EUR 200.000 bei Missachtung der vorgeschriebenen Sorgfalts- und Meldepflichten erachten wir es für ratsam, bereits jetzt entsprechende Vorbereitungen zur vollständigen und richtigen Meldung zu treffen.

Was kann ein Anwalt dazu beitragen?
Kralik: „Zur optimalen Vorbereitung sind wir beratend tätig und stehen für Hilfestellungen hinsichtlich der Frage, wer tatsächlich einzutragen ist, zur Verfügung. Als Parteienvertreter sind wir natürlich auch berechtigt die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer durchzuführen.“

Mehr Infos gibt es unter: compliance.vienna@dlapiper.com oder www.dlapiper.com

Foto udn Interview: Walter J. Sieberer

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