Wirtschaftsstrafverfahren eine Gefühlssache?

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Für jeden Betroffenen ist die angemessene Verteidigung in einem Wirtschaftsstrafverfahren schwierig, denn solche Verfahren ziehen weite Kreise. Eine optimale Verteidigungsstrategie will also umfassend vorbereitet sein.

Ein verurteilendes Straferkenntnis(nicht jedoch ein Freispruch!)entfaltet nämlich unter anderemauch fürZivilgerichte weitgehende Bindungswirkung, sodass diese oft nur mehr auf die Ermittlung der Höhe eines Ersatzanspruches beschränkt sind. Im Strafverfahren gewonnene Beweise – z.B.bei Hausdurchsuchungen – können zudem in Zivilverfahren verwertet werden.Wirtschaftsstrafverfahrenentfalten daher weit über das Verfahren hinausreichende Bedeutung: Mangelnde Abstimmungder Verteidigungsstrategie auf Zivilverfahren kann zum Verlust wesentlicher Abwehrinstrumente für spätereHaftungsprozesseführen.

Neben diesen rechtlichen Folgen eines Wirtschaftsstrafverfahrens, darf aber auch deren emotionale Komponente nicht unterschätzt werden. So wurde der Hauptangeklagte im größten österreichischen Wirtschaftsstrafverfahren vielfach als reuelose und starrköpfige Person wahrgenommen, der bei jeder Gelegenheit versuchte, die Justiz bloß zu stellen. Dabei handelte es sich offensichtlich um einen Fall schlechter Krisenkommunikation, die wohl auch Auswirkungen auf den Prozess gehabt haben mag. Schon der Vorwurf unredlichen Verhaltens wird von den Betroffenen oft als unzulässiger Angriff erlebt, den sie mit allen Mitteln abwehren wollen. Aus Ärger und einem Gefühl der Ohnmacht ist daher der Wunsch, selbst zum Angriff überzugehen, verständlich. Manchmal ist er auch wirklich die beste Verteidigung, die Wahl angemessener und sinnvoller Mittel bleibt jedoch immer essentiell. Das richtige Verhalten und eine gute Wahl von Kommunikationsmitteln und -inhalten erfordert daher Augenmaß, um sich nicht selbst irreparabel zu schaden. Richter sind zwar weisungsfrei und unbefangen aber ebenso wie Staatsanwälte auch Menschen, sodass ihr Handeln auch von Verhalten und Kommunikation des Beschuldigten/Angeklagten abhängt.

Ein Wirtschaftsstrafverfahren ist außerdem für Betroffene eine ungekannte Belastung, die unvorhersehbare Reaktionen bedingt – kurz: eine gewaltige Stresssituation. Kommunikationsziele, wie Betroffene öffentlich und bei Gericht wahrgenommen werden wollen und welche Mittel (Schriftsatzstil, Presseerklärungen & Interviews, Auftreten des Verteidigers im Verfahren, …) dazueingesetzt werden, fehlen meist.

Vor diesem Hintergrund ist eine mehrdimensionale Verteidigungsstrategie erforderlich und die Bildung einesVerteidigungsteams ratsam. Die Betroffenen sollten daher möglichst rasch neben dem Strafverteidiger auch einen Wirtschaftsanwalt zuziehen, der Verteidigung und Verfahrensergebnisse auf zivil-, gesellschafts- und sonstige privatrechtliche Risiken prüft. Für die „emotionale Seite“ sollte ein Kommunikationsberater beigezogen, bestenfalls auch Verfahrenscoachings durchgeführt werden, damit die Verhandlungssituation in einem kontrollierten Umfeld erlebbar gemacht, die Reaktionen des Betroffenen vorhersehbar und dessen Stress verringert wird. Nicht zuletzt kann mangelhafte Krisenkommunikation auch Imageverlust für Betroffene und Dritte (wie z.B. deren Arbeitgeber) bedeuten.

Die Verteidigung ist nicht zuletzt kostenintensiv. Angeklagte werden in Wirtschaftsstrafsachen insgesamtmit kaum zu bewältigenden Kosten konfrontiert (allein Aktenabschrift können Unsummen verschlingen). Ein relevanter Kostenersatzanspruchbesteht auch bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens nicht.In Hinblick auf die Häufung von Wirtschaftsstrafverfahren ist die Absicherung vor derartigen Kosten wichtiger denn je. Herkömmliche D&O-Versicherungen umfassen den Ersatz von Strafverfahrenskosten üblicherweise nicht. Abwehr-und Verteidigungskosten werden innerhalb des Deckungsumfangs von Strafrechtsschutz-Versicherungen gedeckt, deren Abschluss daher für Manager zusehends an Bedeutung gewinnt.

Dr. Clemens Völkl
www.ra-voelkl.at

Foto: Walter J. Sieberer

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