Wolf Theiss vertritt 18 Nachranggläubiger der Heta Asset Resolution AG erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof

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Kurt Retter
Kurt Retter

Der Verfassungsgerichtshof hat den im letzten Jahr gesetzlich angeordneten Schuldenschnitt betreffend nachrangige Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG aufgehoben.

Die größte Zahl der vor dem Verfassungsgerichtshof anhängigen Verfahren wurde von WOLF THEISS betreut.

Nach monatelangen Diskussionen über das weitere Vorgehen des Bundes in Bezug auf die HETA ASSET RESOLUTION AG (vormals ua „HYPO-ALPE-ADRIA-BANK INTERNATIONAL AG“) wurden im August 2014 mit dem Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) in Verbindung mit der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 und § 4 Abs. 1 HaaSanG (HaaSanV) bestimmte nachrangige Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG sowie die dafür bestehenden Haftungen des Landes Kärnten und der Kärntner Landesholding für erloschen erklärt.

WOLF THEISS hat für insgesamt 18 Mandanten mit einem Forderungsvolumen von mehr als EUR 400 Mio. Nominale Klage vor dem Landesgericht Klagenfurt erhoben, um auf diesem Weg die Prüfung der Verfassungs- und Europarechtskonformität von HaaSanG und HaaSanV durch den Verfassungsgerichtshof zu erreichen. Das Gericht teilte die von WOLF THEISS vorgebrachten Bedenken und legte diese dem Verfassungsgerichtshof vor. Mit dem heute zugestellten Erkenntnis hob der Verfassungsgerichtshof sowohl das HaaSanG als auch die HaaSanV vollinhaltlich auf und folgte damit den u.a. von WOLF THEISS vorgebrachten Argumenten.

Bei WOLF THEISS wurden die komplexen Fragen an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht, Europarecht und Bankrecht in Verbindung mit herausfordernden verfassungsgerichtlichen und zivilprozessualen Themen von einem interdisziplinär agierenden Team betreut, das aus den Partnern Kurt Retter (Verfassungsrecht), Holger Bielesz (Zivilprozessrecht) und Claus Schneider (Bankrecht) sowie Consultant Christine Siegl (Bankrecht) bestand. „Das WOLF THEISS Team freut sich, in dieser für unsere Mandanten bedeutenden Causa einen wichtigen Etappensieg erreicht zu haben. Nun rückt die Bekämpfung des mit Mandatsbescheid vom 01.03.2015 verhängten Schuldenmoratoriums in den Mittelpunkt„, meinen Kurt Retter und Claus Schneider stellvertretend für das gesamte Team, das in dem vor der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Mandatsbescheid vom 01.03.2015 laufenden Vorstellungsverfahren nahezu 60 Gläubiger mit einem Forderungsvolumen von knapp zwei Milliarden Euro vertritt.

www.wolftheiss.com

Foto: Wolf Theiss

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