Ästhetische Behandlungen – Eine Grauzone im Fokus

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Schönheitsmedizinierin Dr. Elke Janig
Schönheitsmedizinierin Dr. Elke Janig

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Österreich. Im Vergleich zu ästhetischen Operationen hat die Anzahl von rein ästhetische Behandlungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Der 2012 Plastic Surgery Statistic Report aus den USA zeigt in den Jahren 2000-2012 bei ästhetischen Operationen einen Rückgang von 16%, und einen Anstieg „Minimal-invasiver Eingriffe“ auf 137%.

„Minimal-invasive Eingriffe sind ästhetische Behandlungen welche ohne wirkliche Operationen auskommen. Dazu gehören insbesondere Injektionen mit Botulinumtoxin, Fillern, Eigenfett, chemische Peelings und verschiedene physikalische Anwendungen wie z.B. Lasern“, so die Fachärztin Dr. Elke Janig und ergänzt, „Diese Methoden sind bei Patienten sehr beliebt, da sie gute Resultate liefern und Heilungsphasen relativ kurz sind.“

Fachärzte dürfen jene ästhetischen Operationen und Behandlungen durchführen, die zu ihrem jeweiligen Fachgebiet gehören. Schwammig beschreibt das Gesetz aber über welche Qualifikationen ein Allgemeinmediziner verfügen muss um ästhetische Behandlungen durchzuführen. „Kurse müssen in jedem Falle den Fortbildungskriterien der Ärztekammer entsprechen. Patienten werden von uns angehalten sich bei dem behandelnden Arzt vor Behandlung darüber zu informieren“, so Dr. Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer Wien.

Geprüft wird dies im Problemfall aber nur a posteriori, also erst wenn es zu einem unangenehmen Vorfall kommt.

Rechtsfolgen
Das ÄsthOpG sieht für Verstöße hohe Verwaltungsstrafen vor. Führt ein Arzt zB ästhetische Operationen oder behandlungen durch, ohne dazu qualifiziert zu sein, drohen Verwaltungsstrafen bis zu €15.000 und zwar pro Operation bzw. Behandlung, wobei sich die Strafe im Widerholungsfall auf bis zu € 25.000 erhöhen kann – wiederum für jede ästhetische Operation bzw. Behandlung, für die er nicht qualifiziert ist.

Redaktion Mag. Walter J. Sieberer

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