Kryptowährungen: Betrugs- und Geldwäschegefahr

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Claudia Brewi - Paulitsch Law im Gespräch
Claudia Brewi – Paulitsch Law im Gespräch

Aktuell zeigen sich vermehrt Straftaten mit Bezug zur Kryptowelt, diese betreffen insbesondere Betrugs- und Geldwäschereiverdachtsfälle. Die Täter machen sich dabei die zur Zeit noch vorherrschende Unerfahrenheit zu Nutze, aber auch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen bzw. behördlicher Aufsicht.

Mag. Claudia Brewi von Paulitsch Law, Expertin in diesem Bereich erläutert: „Hinzu kommt, dass sich die Täter häufig grenzüberschreitender Gesellschafts- und Vertriebsformen (Internet, Telefon) bedienen und die Unternehmen meist im Ausland angesiedelt sind, wodurch die Rückerlangung betrügerisch herausgelockter Gelder zusätzlich erschwert werden soll.

Claudia Brewi - Paulitsch law
Claudia Brewi – Paulitsch law

Bei Kryptobetrugsfällen, so die Juristin, kommt es oftmals zu einer breit angelegten Täuschung und Schädigung einer Vielzahl an Personen in Zusammenhang mit Investitionen in Kryptowährungen. Betrugsopfer werden dabei typischerweise durch die mögliche Erzielung unrealistisch hoher Rendite, mit geringem Risiko und kurzer Kapitalbindung zu Investitionen verleitet. Tatsächlich werden die mit den investierten Geldern erworbenen Kryptowährungen jedoch heimlich an die Täter weitertransferiert oder das Geld überhaupt gleich direkt vereinnahmt. Den Anlegern ausgewiesene Bestände und Kursgewinne auf Fake-Webseiten von Beratungsdienstleistern oder Handelsplattformen bestehen tatsächlich nicht. Sobald die Anleger auf Auszahlungen bestehen, werden diese u.a. noch zur Zahlung angeblicher Steuern angeleitet, wodurch sich der Vermögensschaden weiter erhöht bis die Täter letztendlich den Kontakt abbrechen. Die Täter schrecken dabei nicht davor zurück, den Opfern enorme Summen und zumeist ihr gesamtes Erspartes herauszulocken.

In derartigen Fällen ist eine rasche Einschaltung der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden (Polizeiinspektion, Landeskriminalamt oder Staatsanwaltschaft) mittels Strafanzeige geboten. In Strafverfahren können vermögens- und beweissichernde Maßnahmen, die auch zur Befriedigung der Geschädigten und der erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung der Täter dienen, zeitnah ergriffen werden (z.B. Bankkontenöffnung, Hausdurchsuchung, Sicherstellungen). Österreichische Strafverfolgungsbehörden waren in der jüngeren Vergangenheit vermehrt mit Kryptobetrugsfällen konfrontiert und haben inzwischen umfassende Erfahrungen und Methoden zur Strafverfolgung. Durch Blockchainanalysen ist es möglich Transaktionen nachzuverfolgen (in einer Blockchain ist jede erfolgte Transaktion gespeichert) und involvierte Handelsplattformen zu identifizieren, die wiederum Auskünfte zu den hinter den Wallets stehenden Personen und verknüpften Bankkonten erteilen können. Zur Beschleunigung dieses Prozesses trägt die detaillierte und professionelle Aufarbeitung der Daten und Fakten im Zuge der Verfassung einer Sachverhaltsdarstellung bei, in der bereits alle wesentlichen Anknüpfungspunkte für die Ermittlungsbehörden aufgearbeitet werden.

Die dadurch gewonnenen Ergebnisse können z.B. dazu dienen Anknüpfungspunkte zur Identifikation der Täter zu liefern, Vermögenswerte auf Hot-Wallets bei Handelsplattformen zu sperren, Cold-Wallets durch Hausdurchsuchungen bei Tätern sicherzustellen oder verknüpfte Bankkonten einzufrieren. Die Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden sollte aber auch zur persönlichen Absicherung erfolgen. Nicht selten verwenden Täter die von Betrugsopfern übermittelten Identitätsnachweise in Folge zur Eröffnung weiterer Kryptokonten, um betrügerische Transaktionen oder Auszahlungen in deren Namen durchzuführen und dabei selbst anonym zu bleiben. Zugangspasswörter der Betrugsopfer sollten jedenfalls geändert und involvierte Banken und Krypto-Handelsplattformen kontaktiert werden.

www.paulitsch.law

Foto, Redaktion: Walter J. Sieberer

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