Collaborative Law als Alternative zu herkömmlichen Gerichtsverfahren.

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CL Event
Ganz links: Dr. Christoph Leon, FPLP, Rechtsanwalt und Collaborative Lawyer

Mit interdisziplinären Teams zum Erfolg!

Aufgrund des großen Erfolgs der Veranstaltung im November 2015 luden die AVM Anwaltlichen Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln und der Hauptverband der Gerichtssachverständigen am Donnerstagfrüh abermals zu einem Informations-Frühstück zum Thema „Collaborative Law als vorgerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten im Wirtschaftsbereich?“. Als Neuigkeit wurde diesmal auch die geplante Gründung eines eigenen Collaborative Law Teams für den Sportbereich präsentiert.

Sowohl im Wirtschaftsbereich als auch im Sportbereich (ua. für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verbänden, Managern, Sportlern, Transfer, Werbung) ist zu beobachten, dass langjährige Geschäftsbeziehungen durch eine gerichtliche Auseinandersetzung – völlig unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – einen Abbruch erleiden und auf diesem Wege langjährige Wirtschaftspartner verloren gehen. Um die Nachteile einer gerichtlichen Auseinandersetzung beziehungsweise einer Entscheidung einer autoritären Instanz zu vermeiden, und um neben einer inhaltlichen Lösung auch die Beziehungsfähigkeit der Streitparteien wieder herzustellen, haben sich außergerichtliche Streitbeilegungsmethoden, wie jene des – in Europa relativ neuen – Collaborative Law entwickelt.

Collaborative Law ist ein außergerichtliches, freiwilliges Verfahren zur Lösung eines Konfliktes, bei dem die Streitparteien gemeinsam mit ihren jeweiligen eigenen RechtsanwältInnen auf der Grundlage eines Verhandlungsvertrages versuchen, eine eigenverantwortliche und einvernehmliche, rechtlich wirksame Vereinbarung zu finden. Zusätzlich zu den jeweiligen AnwältInnen werden gemeinsam beauftragte ExpertInnen aus allen im Interesse der spezifischen Konfliktlösung in Frage kommenden Fachgebieten beigezogen, um die Konfliktparteien durch interprofessionelle Zusammenarbeit bestmöglich zu unterstützen.

Die entscheidenden Vorteile für beide Streitparteien: deutlich verkürzte Prozessdauer, besser einschätzbare Streitrisiken, sowie interessen- und bedürfnisorientierte Verhandlungsabläufe.
Dr. Karin Gmeiner (Präsidentin der AVM), DI Dr. Matthias Rant (Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen) und Dr. Christoph Leon (Rechtsanwalt und Collaborative Lawyer) erläuterten in ihren Vorträgen die Entstehungsgeschichte – in Nordamerika wird dieses Verfahren bereits seit mehr als 20 Jahren erfolgreich eingesetzt – und den Ablauf eines Collaborative Law Verfahrens anhand konkreter Fallbeispiele aus ihrer langjährigen Praxis. Besonderes Augenmerk wurde auf die Funktion des Teamaspektes und der Interdisziplinarität, sowie die Wichtigkeit der richtigen Zusammensetzung der Verhandlungsteams gelegt. Durch die optimale Zusammenarbeit von besonders geschulten RechtsanwältInnen, UnternehmensberaterInnen, Sachverständigen, KommunikationsexpertInnen und anderen SpezialistInnen, die ins Team geholt werden, werden nachhaltige Lösungen gefunden und aus Streitparteien letztendlich wieder konsensuale Wirtschaftspartner.

„Wir sind davon überzeugt, dass sich Collaborative Law aufgrund der vielen Vorteile für die Streitparteien als außergerichtliches Streitlösungskonzept in den nächsten Jahren auch im Wirtschaftsbereich durchsetzen wird.“, so einhellig die ExpertInnen.

www.fplp.at

Foto: beigestellt

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