Marktcheck: Digitaler Hinweisgeber-Service für Unternehmen mit KI

216
Dr. Alexander Skribe spricht über sein innovatives Whistleblower-System und wie Juristen digitale Services mithilfe von UNOY erbringen können
Dr. Alexander Skribe spricht über sein innovatives Whistleblower-System und wie Juristen digitale Services mithilfe von UNOY erbringen können

UNOY [You Know Why] – ein Legal Tech Unternehmen mit Sitz in Wien – hat kürzlich ein digitales Whistleblower-System in Zusammenarbeit mit Skribe Rechtsanwälte GmbH eingeführt. Wir haben dazu ein Interview mit Dr. Alexander Skribe geführt, er ist Gründer und CEO von UNOY und Rechtsanwalt.

Redaktion: Dr. Alexander Skribe, Sie haben kürzlich ein Hinweisgeber-System auf den Markt gebracht auf das wir später näher eingehen werden, aber zunächst einmal die Frage: Wieso? Und wieso jetzt?

Dr. Skribe: Unser Unternehmen hat lange Erfahrung in der Umsetzung von rechtlichen Angelegenheiten mit Hilfe von Digitalisierung und der Automatisierung von Prozessen. Deshalb bieten wir Unternehmen unsere technologische und rechtliche Expertise zum Schutz von Hinweisgebern an. Der Zeitpunkt für die Markteinführung ist passend, da das Gesetz im Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist und die Technologie verfügbar ist. Es handelt sich hier um ein digitales Whistleblower-System als Komplettlösung, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Verpflichtungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz mit nur wenigen Klicks zu erfüllen. Sogar kleinere Unternehmen können das System nutzen, beginnend mit monatlichen Kosten von nur EUR 0,-.

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz verpflichtet also Unternehmen dazu, Hinweisgebersysteme einzurichten? Was bedeutet das im Detail?

Ab dem 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen (mit mindestens 50 Mitarbeitern) und öffentliche Einrichtungen einen internen Meldekanal für Hinweisgeber einrichten. Dies bedeutet, dass Hinweisgeber die Möglichkeit haben müssen, Verstöße gegen Rechtsvorschriften in ihrem beruflichen Kontext zu melden, ohne dafür rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Insbesondere muss die Identität des Hinweisgebers geschützt werden. Es gibt auch externe Meldekanäle wie das Hinweisgebersystem bei der Staatsanwaltschaft.

Alexander Skribe im Gespräch 1
Alexander Skribe im Gespräch 1

Welchen Vorteil haben interne Whistleblower-Systeme gegenüber externen Meldekanälen?

Unternehmen haben den größten Vorteil, wenn es einen internen Meldekanal gibt. Wenn Mitarbeiter keine Möglichkeit haben, ihre Probleme intern zu lösen, werden sie sich höchstwahrscheinlich an externe Kanäle wie die Staatsanwaltschaft oder die Medien wenden, was zu einem erheblichen Rufschaden für das Unternehmen führen kann. Ein interner Meldekanal kann auch dazu beitragen, eine moderne und vertrauensvolle Unternehmenskultur zu fördern. Kurz gesagt, das Fehlen eines internen Meldekanals kann teuer werden.

Ihr Unternehmen UNOY hat in Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei ein Whistleblower-System auf den Markt gebracht, das einen unkomplizierten und raschen Einsatz verspricht. Wie funktioniert das?

Dazu muss ich mal kurz erklären, was UNOY eigentlich ist. UNOY ist eine No-Code Plattform, mit der man digitale Services ohne Programmierkenntnisse entwickeln und erbringen kann. Sie richtet sich an Experten und Unternehmen gleichermaßen. Experten, wie etwa Juristen, kombinieren KI mit persönlicher Expertise, und entwickeln so digitale Assistenten, die eben Rechtsservices digital und automatisiert erbringen. Wir nennen diese Assistenten KAPPs [Knowledge Apps]. Sie erstellen Verträge, beantworten rechtliche Fragestellungen und fällen Entscheidungen. Das besondere an UNOY ist, dass es sich um explainable KI handelt.

Das heißt, dass unsere Nutzer – wie etwa Rechtsanwälte oder Mitarbeiter in Rechtsabteilungen – ihr Wissen und sämtliche Abläufe digital abbilden und automatisieren, das Ganze mit den Fähigkeiten einer KI kombinieren können, ohne dafür Programmierkenntnisse zu haben.

Das bedeutet, dass Unternehmen sich via UNOY selbst ihr persönliches Hinweisgeber-Tool bauen können? Und was machen Unternehmen, die nicht über die entsprechenden Ressourcen verfügen?

Angenommen Sie leiten eine Rechtsabteilung für Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern. Erfahrungsgemäß erfordern Unternehmen dieser Größe schnelle und effiziente Lösungen. Diese Lösung kann UNOY bieten – auch in Bezug auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie können im Handumdrehen ein Tool einrichten, das speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie entscheiden, wer Zugriff auf diesen Meldekanal hat, können Meldungen nach Ihren Bedürfnissen filtern und eine automatische Zuordnung an die zuständige Abteilung einrichten. Sie können Ihren Mitarbeitern beispielsweise auch die Wahlmöglichkeit geben, ob Hinweise anonym abgegeben werden oder nicht. Bei der Arbeit mit UNOY sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Sie können den Whistleblowing-Prozess so weit automatisieren, wie Sie es für wichtig und richtig halten. Die Zeit- und Geldersparnis ist dadurch enorm und wichtige Ressourcen können anderweitig eingesetzt werden.

Die meisten Unternehmen tun sich aber schwer, digitale Rechtsservices selbst zu entwickeln. Es fehlt an Personal und Zeit. UNOY-Assistenten kann man daher auch Out oft he Box kaufen. Es verbleibt dann nur noch ein kleiner Implementierungsaufwand. Unser Hinweisgebersystem ist so eine Out-of-the-Box-Lösung, die man auch kaufen und in 10 Minuten implementieren kann.

Mit UNOY wird die digitale Transformation daher niederschwellig möglich. Unternehmen ersparen sich Zeit und Geld. Dies gilt ebenso für Rechtsanwälte, die sich auch mit digitalen Services eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen wollwn. Auch diese können sich unser Hinweisgebersystem kaufen und damit Ihre Mandanten betreuen. Sie werden damit in die Lage versetzt digitale Services zu erbringen

Frage: Wenn Sie durch UNOY diese Möglichkeiten haben, wieso haben Sie dann kein fertiges System für Hinweisgeber auf den Markt gebracht?

Wir haben es bereits getan! Wir haben eine App namens Whistleblower-KAPP gebaut, die alles bietet, was ein zuverlässiges Hinweisgeber-System benötigt. Wir bieten eine Komplettlösung an, bei der unsere Anwälte den Hinweisgeberkanal betreuen. Ab Herbst 2023 wird unsere Lösung durch KI unterstützt.

Wenn Sie sich nicht selbst um die Verwaltung Ihrer Hinweisgeber-Kanäle kümmern möchten, können Sie von unserem juristischen und technischen Know-how profitieren. Wir empfehlen dies auch, da herkömmliche Whistleblower-Software nur 50% der erforderlichen Aufgaben abdeckt. Die anderen 50% beziehen sich darauf, wie man mit den Hinweisen richtig umgeht. Dieses Wissen fehlt den meisten Unternehmen. Unsere Komplettlösung schließt diese Lücke. Die Implementierung ist einfach und erfordert nur wenige Klicks. Die Preisgestaltung richtet sich nach dem Nutzungsbedarf und beginnt bei EUR 0,- pro Monat.

Das wichtigste zum Schluss: UNOY ist eine online Plattform. Ich könnte mir vorstellen, dass es hier Skepsis in Bezug auf die Anonymität der User gibt. Wie stellt Ihre Plattform den Schutz der Hinweisgeber sicher?

Ich bin selbst Rechtsanwalt und mir der datenschutzrechtlichen Verantwortung durchaus bewusst. Ich denke es ist selbstverständlich, dass unser Produkt rechtskonform ist, sowohl in Bezug auf das HinweisgeberInnenschutzgesetz, als auch betreffend der DSGVO.
Anonymität, sofern gewünscht, und Vertraulichkeit sind die ethischen Grundpfeiler eines seriösen Hinweisgeber-Systems.

Danke für das Interview

Das UNOY Hinweisgebersystem finden sie hier

Flower