DORDA wendet erfolgreich sämtliche Anlegerklagen gegen VW ab

953
Bernhard Rieder und Andreas W. Mayr

DORDA Partner Andreas W. Mayr und Bernhard Rieder konnten für den deutschen Automobilkonzern Volkswagen entscheidende Erfolge vor Gericht erwirken.

2016 wurden in Österreich erste Prozesse mit Anlegerklagen gegen Volkswagen initiiert. DORDA konnte für seinen Mandanten erfolgreich die fehlende Zuständigkeit Österreichs in den Anlegerverfahren einwenden. Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied in allen sechs Verfahren, dass für Anlegerklagen in Österreich kein internationaler Gerichtsstand besteht. Das österreichische Höchstgericht wies die Klagen österreichischer Anleger rechtskräftig zurück. Damit konnte DORDA einen Meilenstein in der Anlegerjudikatur des OGH für ausländische Emittenten setzen.

Österreichische Anleger waren, vertreten durch mehrere österreichische Anwaltskanzleien, in Österreich vor Gericht gezogen, weil sie sich von Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselthematik getäuscht sahen und die österreichischen Gerichte für zuständig erachteten. Der Oberste Gerichtshof sieht das in seiner mittlerweile gefestigten Judikatur anders und entschied in sechs Verfahren, dass für Anlegerklagen gegen Volkswagen keine Zuständigkeit Österreichs gegeben ist.

In seinen Entscheidungen begründet der Oberste Gerichtshof ausführlich, dass die internationale Zuständigkeit Österreichs fehlt, weil kein hinreichender Bezug der Klagen zu Österreich gegeben ist. Vielmehr scheinen die deutschen Gerichte international zuständig zu sein: Dort befinden sich der Sitz der Volkswagen AG und auch deren Aktien notieren an verschiedenen deutschen Börsen.

DORDA Partner Andreas Mayr zu den Entscheidungen: “Wir freuen uns, dass wir in allen Verfahren erfolgreich für Volkswagen tätig sein konnten. Die Leitentscheidung des OGH wird sich positiv auf das Investmentklima in Österreich auswirken und hat weitreichende Folgen für ausländische Emittenten.“

Mangels Vertragsbeziehung zwischen den Klägern und der Volkswagen AG lässt sich die Zuständigkeit Österreichs nicht auf das Vorliegen einer Verbrauchersache stützen. Vielmehr unterliegen die geltend gemachten Schadenersatzansprüche den allgemeinen Zuständigkeitsregeln, so dass die entsprechenden Klagen nach dem Kriterium der Sach- und Beweisnähe nicht in Österreich zu erheben sind. Damit sind wohl allein die Gerichte am Sitz der Volkswagen AG in Deutschland zuständig.

Die Prozesse österreichischer Anleger gegen Volkswagen laufen seit 2016 und wurden nach Vorliegen der sechs höchstgerichtlichen Entscheidungen mittlerweile zum größten Teil rechtskräftig beendet.

Volkswagen wurde in den Anlegerverfahren erfolgreich von DORDA Partnern Dr Andreas W. Mayr, LL.M. (Partner; Corporate/Capital Markets/Defense), Dr Bernhard Rieder (Partner; Corporate/Litigation) und Mag Florian Nikolai (Associate; Corporate/Litigation) vertreten.

Die Koordinierung aller Anlegerklagen weltweit (außerhalb USA und Kanada) im Zusammenhang mit der Dieselthematik erfolgt durch SZA Schilling, Zutt & Anschütz.

www.dorda.at

Foto: beigestellt

 

Flower