Erfolg für KWR im Verfahren um den Bau der 3. Piste am Flughafen Wien!

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Bernhard Raschauer

Die KWR-Verfassungs-und Verwaltungsrechtsexperten em. O. Univ. Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Of Counsel) und Dr. Stefan Lampert berieten die Flughafen Wien AG im Zuge der geplanten Errichtung und dem Betrieb der dritten Piste.

Stefan Lampert

Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.2.2017 wurde das Vorhaben um die Errichtung und den Betrieb der dritten Piste gestoppt.

KWR hat gemeinsam mit Dr. Christian Schmelz (Schönherr Rechtsanwälte) die Flughafen Wien AG ua hinsichtlich des Rechtsmittels der Erkenntnisbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an den Verfassungsgerichtshof umfassend beraten.

Im Zuge der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Wien aufgehoben. KWR freut sich für den Flughafen Wien über dieses Ergebnis! „Wir freuen uns mit dem Flughafen Wien über die rasche, fundierte und positive Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes!“ so Bernhard Raschauer!

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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