Erstes Security Token Offering in der Europäischen Union auf Basis eines Kapitalmarktprospekts

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Stadler Völkel beraten bei erstem Security Token Offering in der Europäischen Union auf Basis eines Kapitalmarktprospekts

Am 26. November 2018 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) den Kapitalmarktprospekt der Hydrominer IT-Services GmbH für das öffentliche Angebot von bis zu EUR 75 Millionen tokenisierten H3O-Genussrechten gebilligt. Soweit ersichtlich, handelt es sich dabei in der Europäischen Union um den ersten gebilligten Kapitalmarktprospekt für das öffentliche Angebot von Wertpapieren, die auf Basis der Blockchain-Technologie ausgegeben werden. Dieser Durchbruch im Bereich der Security Token Offerings zeigt, dass Österreich erste Wahl für Emittenten ist, die überlegen, tokenisierte Wertpapiere in der EU öffentlich anzubieten.

Was ist ein Security Token Offering?

Ein Security Token Offering (STO) verbindet die klassische Welt des Kapitalmarkts mit der Blockchain-Technologie. Bei klassischen Emissionen am Kapitalmarkt bietet ein Emittent seine Wertpapiere interessierten Anlegern zur Zeichnung an. An solchen Transaktionen sind in der Regel eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. Neben Arrangeuren, die ein Angebot strukturieren, kommen Banken verschiedene weitere Funktionen zu; etwa jene einer Verwahrstelle, bei der die Wertpapiere verwahrt werden, oder einer Zahlstelle, über die sämtliche Zahlungen von und an die Anleger abgewickelt werden. Gemeinhin ist es bei größeren Emissionen weiters üblich, dass Banken als erste Zeichner die Wertpapiere übernehmen und im Anschluss weiterverkaufen.

Bei STOs bietet ebenso ein Emittent seine Wertpapiere interessierten Anlegern zur Zeichnung an. Das Besondere daran ist die Nutzung der Blockchain-Technologie zur Abwicklung der Emission und auch der später anfallenden Aufgaben. Technische Voraussetzung dafür ist eine programmierbare Blockchain wie etwa Ethereum. Eigens für die Wertpapieremission erstellte Smart Contracts nehmen dann Zeichnungsaufträge von Anlegern entgegen, leiten den Emissionserlös an den Emittenten weiter, kümmern sich um die Ausgabe der Wertpapiere an die Anleger und auch um die Weiterleitung von Zahlungen des Emittenten an die Anleger. Anstelle von physischen Papierurkunden dient die Blockchain als Wertpapierregister; und anstatt Geld über Bankkonten zu transferieren, werden die geschuldeten Geldbeträge zur Zahlung zunächst in eine Kryptowährung umgetauscht und anschließend über die Blockchain übertragen.

Das Schlagwort dabei lautet Tokenisierung. Durch die Nutzung der Blockchain als Register können die ansonsten etwa in einer physischen Urkunde verkörperten Rechte in einem Token auf einer Blockchain repräsentiert werden. Werden Rechte wie etwa der Anspruch auf Zinszahlung oder die Rückzahlung eines geliehenen Kapitals tokenisiert, werden die Token zu übertragbaren Wertpapieren. Die Übertragung des Tokens von einem Anleger an einen anderen bewirkt dann auch die Übertragung des tokenisierten Rechts.
Details zum Security Token Offering von Hydrominer

Bei den von Hydrominer angebotenen tokenisierten Wertpapieren, den H3O-Token, handelt es sich um qualifiziert nachrangige Genussrechte. Die Inhaber der Genussrechte sind schuldrechtlich am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und dem Firmenwert von Hydrominer beteiligt. Dies wird auch als Substanzgenussrecht bezeichnet. Inhaber von H3O-Token haben neben diesen finanziellen Ansprüchen weiters das Recht, Geschäftsentscheidungen von Hydrominer aktiv mitzugestalten. Dieses Mitspracherecht über jenes von Aktionären hinaus und erlaubt Anlegern aktiv in Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Daneben sehen die Wertpapierbedingungen eine Art Mitverkaufsrecht für den Fall vor, dass eine qualifizierte Mehrheit der Eigentümer von Hydrominer ihre Geschäftsanteile verkaufen.

In technischer Hinsicht wird die Emission – von der Zeichnung über die Ausgabe bis hin zur Abwicklung von Zahlungen und die Rückzahlung – über die Ethereum-Blockchain abgewickelt. Die im Zuge der Emission ausgegebenen H3O-Token entsprechen dabei dem ERC20-Standard. Die H3O-Token dienen als Schlüssel, um sich gegenüber Hydrominer als Wertpapierinhaber auszuweisen. Dies gilt für Auszahlung ebenso wie für die Ausübung der mit dem H3O-Token verbundenen Mitspracherechte.

Eine Zeichnung ist ab 1. Februar 2019 möglich. Das Angebot erfolgt ausschließlich in Österreich und Deutschland auf Basis des am 26. November 2018 gebilligten Kapitalmarktprospekts, der auf der Website von Hydrominer abrufbar ist.
Die Kanzlei über das Projekt

Oliver Völkel, Gründungspartner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte, hat die Emission rechtlich strukturiert und zieht Bilanz: „Das Projekt H3O-Token zählt zu den bedeutendsten rechtlichen Herausforderungen, denen sich unsere Kanzlei im vergangenen Jahr gestellt hat. Die Vorarbeiten dazu haben beinahe ein Jahr vor der letztlichen Billigung des Kapitalmarktprospekts durch die FMA begonnen. Es gab in der Branche bis dato kein vergleichbares Angebot, daher mussten wir in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde Pionierarbeit leisten. Dabei mussten auch grundlegende Fragen geklärt werden, etwa ob die Blockchain überhaupt ein taugliches Register für Wertpapiere darstellen kann.

Ebenfalls zur Komplexität beigetragen hat der Unternehmensgegenstand der Emittentin. Hydrominer ist ein Unternehmen, das selbst Mining von virtuellen Währungen betreibt und auch Mining-Pakete an Kunden verkauft. Die FMA gelangte zur Rechtsansicht, bei Mining handle es sich um eine finanzielle Dienstleistung, weshalb eine Einstufung als Alternativer Investment-Fonds drohte, wie auch bei anderen Unternehmen der Branche. Auch hierfür musste daher zunächst in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde eine Lösung gefunden werden.

Wir haben durch das Projekt nochmals enorm viel über die Blockchain gelernt. Die Technologie hat das Potential, eine völlig neue Ära für den Kapitalmarkt in Kontinentaleuropa einzuläuten. Das Ergebnis zeigt, dass Österreich die erste Wahl ist, wenn es um die Emission tokenisierter Wertpapiere in der EU geht.

Mit der Billigung des wohl ersten Kapitalmarktprospekts eines Security Token Offerings innerhalb der EU haben wir nicht nur einen Meilenstein für die Branche gesetzt, sondern auch für den Wirtschaftsstandort Österreich. Insbesondere freut es uns, dass wir laufend an der rechtlichen Feinjustierung bei Blockchain-Anwendungsformen beraten können und innerhalb der Community das Vertrauen als hochspezialisierter Partner im Blockchain-Bereich genießen“ so Arthur Stadler, ebenfalls Gründungspartner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte.

www.svlaw.at

Foto: beigestellt

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