Fast 100% der Derivatgeschäfte begründen Schadenersatzansprüche

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Roman Taudes ist spezialisert auf Anlegerschutz, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Prozessführung und Streitbeilegung
Roman Taudes ist spezialisert auf Anlegerschutz, Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, Prozessführung und Streitbeilegung

Von etwa 2000 – 2010 boomten die Verkaufszahlen variabler Kreditverträge. Gegen die Risiken steigender Zinsen empfahlen die Banken oft sich mit Zinsderivaten abzusichern, regelmäßig zu weit überhöhten Preisen. RA Mag. Roman Taudes beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen.

Wie kann man die Situation um einen eventuellen Schadenersatzanspruch verstehen?
Gegen die Risiken steigender Zinsen empfahlen die Banken ihren Kunden, sich mit Zinsderivaten, wie Zinsswaps, Zinscaps, Zinscollars, etc., abzusichern. Gerade in den Jahren zwischen 2004 und 2007 warben sie damit, dass es der richtige Zeitpunkt sei sich das günstige Zinsniveau für die Zukunft zu sichern, denn so niedrig wie zum damaligen Zeitpunkt würden die Zinsen nie wieder sein. Damals rangierte der 3-Monats-Euribor bei etwa +2%. Heute steht er bei -0,4%. Durch die abgeschlossenen Zinsderivate und den nicht eingetroffenen Zinsanstieg ist den Kunden ein hoher Schaden entstanden. Da die besagten Derivatgeschäfte meist auf 15 – 20 Jahre abgeschlossen wurden und nunmehr zeitnahe enden, häufen sich die diesbezüglichen Anfragen in unserer Kanzlei.

Wie oft wurden, Ihrer Erfahrung nach, zu hohe Preise verrechnet?
Leider wurde die vorhandene Informationsasymmetrie viel zu oft von den Banken ausgenutzt um den Kunden Derivate zu weit überhöhten Preisen – regelmäßig 50% und mehr über dem fairen Marktpreis – zu verkaufen. Betroffen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.

Derivatgeschäfte können sowohl zur Absicherung etwa gegen Zinsänderungsrisiken (z.B. in Gestalt eines Zinsswaps oder eines Caps), als auch mit spekulativen Zielen eingesetzt werden. Alleine die Verwendung des Begriffs „Derivatgeschäft“ ist daher kein Hinweis auf ein außerordentliches, hochspekulatives Finanzgeschäft.
Derivatgeschäfte können sowohl zur Absicherung etwa gegen Zinsänderungsrisiken (z.B. in Gestalt eines Zinsswaps oder eines Caps), als auch mit spekulativen Zielen eingesetzt werden. Alleine die Verwendung des Begriffs „Derivatgeschäft“ ist daher kein Hinweis auf ein außerordentliches, hochspekulatives Finanzgeschäft.

Ein kurzer Überblick?
Bei den von den Banken unter Verkaufsnamen wie „Magic Cap“; „Duo-Swap“ oder ähnlich vielversprechenden Bezeichnungen angebotenen Derivatgeschäften handelt es sich um Produkte die nicht über die Börse, sondern OTC d.h. „OVER THE COUNTER“ gehandelt und direkt für den Kunden gestaltet werden. Vertragspartner des Kunden ist die Bank. Der Nachteil bei OTC Produkten liegt in der Intransparenz des Preises.

Der Kunde hat in der Regel keine Möglichkeit zu prüfen, ob der von der Bank angebotene Preis dem fairen Marktpreis entspricht. Diese Informationsasymmetrie bzw. Preisintransparenz wurde regelmäßig von den Banken ausgenutzt, um den Kunden Derivate zu weit überhöhten Preisen, regelmäßig 50% und mehr über dem fairen Marktpreis, zu verkaufen. Die Banken – die den tatsächlichen Marktpreis der Derivate kannten – konnten die Derivate nach Abschluss mit dem Kunden am Interbankenmarkt zum tatsächlichen Marktpreis auch weiterverkaufen und somit einen risikolosen Gewinn einsacken.

Das klingt nach einem Interessenkonflikt?
Natürlich, der Interessenskonflikt der Bank – welche gegenüber dem Kunden sowohl als Vertragspartner als auch als Berater auftritt – liegt auf der Hand.

In der OGH Entscheidung vom 23.05.2018 wurde zuletzt festgestellt, dass die Bank, so ferne sie gleichzeitig Berater und Vertragspartner des Kunden ist, den Kunden über den bestehenden Interessenskonflikt aufklären muss, also das Fachwissen ohne Einschränkung in den Dienst des Kunden zu stellen hat. Weiters muss die Bank darüber aufklären, dass sie dem Kunden das Derivat zu einem höheren Preis als den Marktpreis verkaufen möchte. Hat die Bank gegen diese Aufklärungspflicht verstoßen, kann der Kunde Schadenersatz verlangen, wenn er bei Kenntnis des Interessenkonflikts bzw. des fairen Marktpreises das Derivatgeschäft nicht abgeschlossen hätte.

Wie stellt man den wahren Marktwert und den sich daraus resultierenden Schaden fest?
Wir arbeiten dazu mit Gutachtern zusammen, die über die notwendigen Mittel verfügen die Marktpreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu errechnen und auch den Schaden, der dem Kunden durch das Geschäft entstanden ist, feststellen können. In einem konkreten, von unseren Sachverständigen überprüften, Fall hat die Bank dem Kunden EUR 66.386,00 und somit stattliche EUR 31.237,68 mehr verrechnet. Fast das doppelte des Preises, dass das Produkt am Markt wert war. Der Schaden, der dem Kunden aus dem Derivatgeschäft entstanden ist, lag im Endeffekt sogar bei EUR 576.430,31.

Wie läuft so ein Verfahren ab?
Nach Übermittlung der Unterlagen werden wir tätig und stellen erst einmal den Schaden sowie die Höhe des tatsächlichen Marktwertes des Derivatgeschäftes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fest. Mit diesen Informationen versuchen wir mit der Bank zunächst auf außergerichtlichem Weg eine wirtschaftliche Lösung zu finden, was in den überwiegenden Fällen auch zielführend ist. Sollte die Bank zu keiner wirtschaftlich für den Kunden akzeptablen Einigung bereit sein, bringen wir Klage ein. Häufig zeigt sich die Bank im Gerichtsverfahren dann doch gesprächsbereit.

Prinzipiell raten wir davon ab, ohne anwaltliche Begleitung tätig zu werden, da die Banken natürlich versuchen, gegen eine abschließende Vereinbarung, für sie günstige Lösungen abzuschließen.

Danke für das Interview

Das Interview führte Walter J. Sieberer

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Foto von Mag. Roman TAUDES , LL.M.

Mag. Roman TAUDES, , LL.M.

Rechtsanwalt Mag. Roman Taudes LL.M.
Anschrift geschäftl. Bauernmarkt 24 / 15 Wien 1010 ÖsterreichTelefon geschäftl.: 43 1 39 12345Webseite: www.rechtsanwalt-taudes.at
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