Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp) hat die Hypo NOE Gruppe Bank AG im von der FMA eingeleiteten Verfahren über die Vorschreibung von Strafzinsen in Höhe von € 57,9 Mio. vertreten. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Strafzinsenbescheid nun zu Gunsten der Bank aufgehoben.
Der von der FMA im Jahre 2011 erlassene Bescheid ging davon aus, dass die Hypo NOE Gruppe Bank AG (HYPO NOE) bei Kreditgewährungen an die Zweckgesellschaft „Augustus“ Großveranlagungsgrenzen überschritten habe. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied nun, dass „Augustus“ der Kreditinstitutsgruppe der HYPO NOE angehörte und daher keine Verletzung der bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen über Großveranlagungen vorlag. Der Bescheid der FMA wurde als inhaltlich rechtswidrig aufgehoben.
Die HYPO NOE wurde im Verfahren vom Bankrechtsteam von fwp, unter der Leitung von Markus Fellner, vertreten. Im Verfahren vor dem VwGH war auch Michael Hecht mit dem fwp Team „Öffentliches Recht“ eingebunden. „Wir freuen uns sehr, einen für die Hypo NOE so wichtigen und seit Jahren laufenden Rechtsstreit in der Causa „Augustus“ erfolgreich zu Gunsten der Bank abschließen zu können“, so Markus Fellner, Partner von Fellner Wratzfeld & Partner.
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