KWR-Seminar: Wirtschaftsstrafrecht NEU – Per 1.1.2016

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Zehetner Frad
DDr. Jörg Zehetner und Dr. Thomas Frad

Die KWR-Partner RA Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner und RA Dr. Thomas Frad gaben am 30.9.2015 im 150. KWR-Seminar einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen der mit 1.1.2016 in Kraft tretenden Strafrechtsnovelle (Strafrechtsänderungsgesetz 2015).

Im Fokus standen dabei insbesondere die wirtschaftsstrafrechtlichen Aspekte wie Präzisierungen im Bereich der Untreue, die ausdrückliche Verankerung der Business Judgment Rule im AktG und GmbHG, die Neuerungen im „Bilanzstrafrecht“ (Fehldarstellungen in Jahresabschlüssen und Berichten) sowie die Strafbarkeit von Wirtschaftsprüfern. „Mit dem StRÄG 2015 ist es zu wichtigen Klarstellungen im Wirtschaftsstrafrecht gekommen. Einige höchstgerichtliche Entscheidungen hatten zu großer Verunsicherung der Wirtschaftstreibenden und zu einer zunehmenden Angst vor Entscheidungen geführt. Damit war auch eine Beeinträchtigung des Wirtschaftsstandortes Österreich verbunden. Leider ist der Gesetzgeber im Bereich der Untreue auf halbem Weg stehen geblieben. Im Initiativantrag war noch der klarstellende Satz „Ein Missbrauch liegt nicht vor, wenn der Machtgeber oder der wirtschaftlich Berechtigte der Vertretungshandlung zugestimmt hat.“ vorgesehen, dieser wurde dann aber nicht übernommen. An sich gibt der Satz nur Selbstverständliches wieder; er hätte aber vor dem Hintergrund des mehrfach verfehlten Libro-Urteils (OGH 30.1.2014, 12 Os 117/12s) eine wichtige Klarstellung gebracht.“ so KWR-Partner Jörg Zehetner.

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Foto: beigestellt

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