Müller Partner erweitert das Team in den Bereichen Baurecht/Claimmanagement

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Christoph Gaar
Christoph Gaar

Mit den beiden Anwälten Mag. Christoph Gaar und Mag. Heinrich Lackner erweitert Müller Partner Rechtsanwälte die Beratungsschwerpunkte der Praxisgruppe Baurecht/Claimmanagement.

Mag. Christoph Gaar

Mag. Christoph Gaar (Jahrgang 1984) ist seit November 2016 als Rechtsanwalt bei Müller Partner tätig. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht. Dabei unterstützt er Klienten von der Planung eines Bauprojektes an, über die Gestaltung der dafür notwendigen Verträge, während der Bauabwicklung selbst bis hin zur zufriedenstellenden Fertigstellung des Projekts. Speziell berät und vertritt er Klienten bei der Durchsetzung von Mehrkostenforderung bzw bei der Abwehr von gegen den Klienten erhobenen Forderungen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Im Besonderen betreut er Klienten auch in Fragen des öffentlichen Baurechts, so bei der Erlangung von bau- und gewerberechtlichen Bewilligungen sowie der Beratung und Vertretung von davon beschwerten Personen. Weiters berät er in allgemeinen zivil- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten.

Seinen Karriereweg bei Müller Partner hat Christoph Gaar im März 2016 begonnen. Bis dahin war er einige Jahre bei einer namhaften Grazer Kanzlei auf eben diesen Gebieten tätig. Christoph Gaar hat sein Studium an der Karl Franzens Universität Graz absolviert und die Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg abgelegt. Er spricht Deutsch und Englisch.

Heinrich Lackner
Heinrich Lackner

Mag. Heinrich Lackner

Mag. Heinrich Lackner (Jahrgang 1982) verstärkt seit November 2016 das Anwaltsteam bei Müller Partner. Er unterstützt und berät Klienten in baurechtlichen Angelegenheiten mit einem Schwerpunkt im Bauschadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Zudem verfügt Mag. Lackner über umfassende Expertise im Haftpflichtrecht mit Schwerpunkt auf den Gebieten Architekten, Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten sowie im Haftpflichtversicherungsrecht.

Er ist Autor des Fachbuches „Anspruchsverjährung anhand von Leistungskondiktionen, Verwendungsansprüchen und Regressansprüchen“, das mit dem „Best Of ReWi“ Award 2009 ausgezeichnet wurde. Darüber hinaus ist er Autor von Fachbeiträgen in einschlägigen Publikationen zu bau- und vergaberechtlichen Fragestellungen.

Nach Abschluss seines Studiums an der Karl Franzens Universität Graz war Heinrich Lackner mehrere Jahre in einer Grazer Wirtschaftskanzlei tätig. Er spricht Deutsch und Englisch.

Dr. Bernhard Kall, Gründungspartner von Müller Partner Rechtsanwälte: „Mit Mag. Gaar und Mag. Lackner konnten wir zwei Anwälte für unser Baurechtsteam gewinnen, die bereits seit einigen Jahren erfolgreich in diesem Rechtsbereich tätig sind. Durch ihre fachlichen Expertisen leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Erweiterung und Vertiefung der Beratungsschwerpunkte der Praxisgruppe.“

www.mplaw.at

Fotos: beigestellt

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