PHH – Stiftungsnews: Berater des Stifters im Stiftungsvorstand

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Berater des Stifters im Stiftungsvorstand

Vor dem Hintergrund mehrerer sehr weitreichender Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofs wurde die Einflussmöglichkeit von Begünstigten auf die Führung der Geschäfte der Privatstiftung in den vergangenen Monaten immer wieder diskutiert. Kernaspekt dahinter ist die Besetzung des Stiftungsvorstands mit Personen aus dem Umfeld eines Begünstigten. Dies berührt viele Stiftungen insofern als Stifter oft auch Begünstigte sind und ihre Berater eine Funktion als Stiftungsvorstand übernehmen.

Geplante ergänzende Unvereinbarkeitsbestimmung – bringt das Budgetbegleitgesetz die lang ersehnte gesetzliche Klarstellung?

Entgegen der Hoffnung auf Implementierung einer gesetzlichen Regelung, welche die Judikatur des Obersten Gerichtshofes auf tatsächliche Kollisionsfälle zurücknimmt, sieht der Entwurf des Budgetbegleitgesetzes eine gesetzliche Regelung vor, welche die Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Tätigkeit im Stiftungsvorstand oder im Aufsichtsrat nun auch auf Personen ausdehnt, die von Begünstigten, deren Angehörigen oder Gesellschaftern mit beherrschendem Einfluss auf begünstigte juristische Personen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt wurden. Eine Klarstellung, ob sich die Unvereinbarkeit bloß auf bestehende Vertretungsverhältnisse oder auch auf bereits ausgelaufene Mandate bezieht, bleibt der Entwurf des Budgetbegleitgesetzes aber schuldig.

„Stifter als Begünstigter / dessen Berater als Stiftungsvorstand“ – dieses Szenario wie auch einige andere Konstellationen im Zusammenhang mit Vertretungsverhältnissen wären damit gesetzlich „unvereinbar“. Die Folge der gesetzlichen Zementierung der Unvereinbarkeitsjudikatur ist ein absoluten Bestellungshindernis und führt zur Unwirksamkeit der Bestellung eines solchen Vorstandsmitglieds mit entsprechenden Konsequenzen im Hinblick auf Beschlussfassungen des Stiftungsvorstands.

Mag. Daniela Olbrich

www.phh.at

Foto: beigestellt

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