Russland gewinnt den Rechtsstreit um die Wodka-Marken Stolichnaya und Moskovskaya auch in Österreich

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Christian Klausegger
Christian Klausegger

Am 21.02.2020 entscheidet der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) rechtskräftig, dass das staatseigene russische Unternehmen FKP Sojuzplodoimport Inhaberin der österreichischen Wodka-Marken Stolichnaya und Moskovskaya in Österreich ist.

Die Entscheidung wurde heute den Parteien mitgeteilt. Der OGH setzt damit einen Schlussstrich in einem seit mehr als sechzehn Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen FKP und Spirits, einer Gesellschaft der Unternehmensgruppe SPI um Yuri Shefler.

Spirits darf somit die Wodka-Marken in Österreich nicht benutzen und ist außerdem verpflichtet, Entschädigungszahlungen für die jahrzehntelange rechtswidrige Markennutzung an FKP zu leisten.

Christian Klausegger, Partner bei Binder Grösswang: „Die österreichischen Gerichte haben es sich nicht leicht gemacht und die Ansprüche sowie die Anerkennung der Entscheidung des niederländischen Obersten Gerichtshofes sorgfältig geprüft. Nach mehr als sechzehn Jahren Rechtsstreit ist nun klar, dass auch in Österreich die Rechte an den traditionellen Wodka-Marken der FKP gehören.“

Chronologie

Im Jahr 2001 hatte die Russische Föderation festgestellt, dass die Übertragung der Wodka-Marken (einschließlich der österreichischen Marken Stolichnaya und Moskovskaya) an die SPI-Gruppe illegal war.

Im Jahr 2004 erhob FKP Klage vor dem Landesgericht Linz. Im Jahr 2014 bestätigte das Landesgericht Linz die Rechtswidrigkeit der Übertragung und sprach die Marken der FKP zu. Spirits bekämpfte seither diese Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Linz und dem OGH. Mit der nunmehr vorliegenden Entscheidung des OGH wurde das letzte von Spirits gegen diese Entscheidung erhobene Rechtsmittel verworfen.

Die Entscheidung ist ein weiterer Erfolg für FKP, nachdem der niederländische Oberste Gerichtshof im Januar 2020 bestätigt hatte, dass die Rechte an den Wodka-Marken auch in den Benelux-Ländern der FKP gehören.

Binder Grösswang vertritt FKP im Verfahren seit 2004 unter der Führung von Partner Christian Klausegger und Rechtsanwältin Elisabeth Tretthahn-Wolski (beide Dispute Resolution).

www.bindergroesswang.at

Foto: beigestellt

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