Schnitzer Law beriet Montenegro beim Beitritt zum Beschaffungsabkommen der WTO

78
Johannes S  Schnitzer
Johannes S. Schnitzer

Montenegro wird offizielles Mitglied des Beschaffungsabkommens der Welthandelsorganisation (WTO Government Procurement Agreement – GPA).

Die SCHNITZER Rechtsanwalts GmbH hat Montenegro im Rahmen eines von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) finanzierten Projekts während des gesamten Beitrittsprozesseses zum GPA umfassend beraten. Seit 2001 ist es erst drei souveränen Staaten gelungen, die komplexen GPA-Beitrittsverhandlungen erfolgreich abzuschließen.

Das WTO Beschaffungsabkommen ist der weltweit wichtigste völkerrechtliche Vertrag zur Liberalisierung nationaler Beschaffungsmärkte. Mitgliedschaft im GPA eröffnet Montenegro und den anderen GPA-Mitgliedern einen Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Höhe von rund US$ 1,7 Billiarden (US$ 1,700 Milliarden) pro Jahr. Neben der Förderung von internationalem Wettbewerb im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zielt das GPA vor allem auf erhöhte Transparenz und verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeld (good governance) ab. Die derzeitigen GPA-Parteien sind – neben nunmehr Montenegro – unter anderem die EU (samt ihren 28 Mitgliedstaaten), Israel, Japan, Kanada, Korea, Lichtenstein, Singapur, die Schweiz und die USA.

Ein Betritt zum GPA erfordert im Wesentlichen zwei Voraussetzungen: Erstens muss ein GPA-Beitrittskandidat den GPA-Parteien ein sogenanntes „Marktzugangsangebot“ unterbereiten. Das „Marktzugangsangebot“ regelt, welche öffentlichen Auftraggeber (Ministerien, Regionen, staatliche Unternehmen) und welche Auftragsarten (Warenlieferungen, Dienstleistungen und Bauaufträge) dem internationalen Wettbewerb geöffnet werden. Das „Marktzugangsangebot“ wird mit den GPA-Parteien (etwa der EU, den USA, Kanada, Japan) in diversen Verhandlungsrunden – die am Sitz der WTO in Genf stattfinden – verhandelt. Zweiten muss der beitretende Staat nachweisen, dass sein nationales Vergaberechtsregime mit den GPA-Grundprinzipien wie etwa Nicht-Diskriminierung, Transparenz oder effektivem Rechtschutz übereinstimmt.

Der Beitritt von Montenegro zum GPA ist in mehrfacher Sicht bahnbrechend: Zunächst ist Montenegro der erste Staat, welcher dem 2014 in Kraft getretenen und völlig überabeiteten GPA (revised GPA) beigetreten ist. Zweitens hat kein Land den komplexen GPA-Beitrittsprozess rascher als Montenegro abgeschlossen. Drittens zeigt Montenegro als EU-Beitrittskandidat, dass eine Mitgliedschaft im GPA auch vor einem EU-Beitritt möglich ist.

„Wir sind stolz darauf, dass wir Montenegro und die EBRD während des gesamten Beitrittsprozesses samt den komplexen Verhandlungsrunden in Genf aus rechtlicher und strategischer Sicht beraten durften. Vor allem freuen wir uns, dass der Beitritt von Montenegro zum GPA schon jetzt als Vorbild für andere Staaten gilt, die eine Mitgliedschaft im GPA in naher Zukunft anstreben. Ein Projekt von dieser Tragweite ist selbstverständlich nicht alltäglich; ohne unsere führende Expertise im Bereich des internationalen Vergaberechts wäre ein so erfolgreicher Abschluss für Montenegro in rund einem Jahr auch gar nicht möglich gewesen“, so Johannes S. Schnitzer, der Geschäftsführer der SCHNITZER Rechtsanwalts GmbH.

www.schnitzer-law.com

Foto: SCHNITZER LAW

Flower