Schönherr berät ARA bei einvernehmlicher Beendigung eines EU-Kartellverfahrens

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Hanno Wollmann (Partner), Stefanie Stegbauer (Counsel)
Hanno Wollmann (Partner), Stefanie Stegbauer (Counsel)

Schönherr hat die Altstoff Recycling Austria AG („ARA“) in einem kürzlich abgeschlossenen Kartellverfahren vor der EU-Kommission erfolgreich beraten.

Gegenstand des Verfahrens war ein angeblicher Verstoß von ARA gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“), der die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts verbietet. ARA und die EU-Kommission haben das Verfahren einvernehmlich beendet. Es wurde zum ersten Mal ein Vergleichsverfahren im Zusammenhang mit Artikel 102 des AEUV angewandt.

Aufgrund einer Beschwerde eines Mitbewerbers führte die EU-Kommission im Jahr 2010 eine unangemeldete Inspektion in den ARA-Räumlichkeiten durch. 2013 informierte die EU-Kommission ARA über ihr vorläufiges Ermittlungsergebnis, wonach das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung am österreichischen Markt für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen missbräuchlich ausgenutzt habe, indem es Mitbewerbern den Zugang zu seinen Sammel-Infrastrukturen verwehrt habe.

Während des sechs Jahre andauernden Verfahrens ließ die EU-Kommission den Großteil der anfangs vorgebrachten Vorwürfe fallen. An ihrer Kritik, dass ARA ihre bestehenden Sammel-Infrastrukturen nicht für Mitbewerber geöffnet habe, hielt die Behörde fest. Die Kommission qualifizierte die ARA-Sammelinfrastruktur als „Essential Facility“, d.h. als eine für den Markteintritt wesentliche Einrichtung, die nicht leicht dupliziert werden kann. Zudem vertrat die Kommission die Auffassung, dass die zuständige Aufsichtsbehörde (das BMLFUW) ohne Einigung über die Mitbenutzung nicht bereit gewesen wäre, Wettbewerbern von ARA eine Systemgenehmigung zu erteilen.

Im Rahmen des Vergleichs stimmte ARA der Zahlung einer Geldbuße zu und verpflichtete sich, den in ihrem Eigentum stehenden Teil der Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsabfällen zu veräußern oder abzubauen. Da ARA im Laufe des Verfahrens mit der Kommission kooperativ zusammenarbeitete, wurde die Geldbuße für ARA um 30 Prozent auf EUR 6 Mio. verringert.

„Natürlich hätten wir es lieber gesehen, wenn die Kommission auch die letzten Vorwürfe gegen unsere Mandantin als unbegründet fallen gelassen hätte. Obwohl der Fall nicht zur Gänze nach unserer Vorstellung abgeschlossen werden konnte, ist die Entscheidung der EU-Kommission ein vernünftiger und innovativer Abschluss für einen anspruchsvollen Kartellfall“, äußerte sich Schönherr Partner Hanno Wollmann zum Verfahren.

Die Altstoff Recycling Austria AG ist das führende Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen in Österreich und stellt KonsumentInnen und Betrieben flächendeckend ein modernes und hoch ausgebautes Recyclingsystem für sämtliche Verpackungsarten zur Verfügung. Zudem bietet ARA den betroffenen Unternehmen ein breites Portfolio an sonstigen Dienstleistungen an, die eine rechtssichere Entpflichtung von Verpackungen in Übereinstimmung mit der Verpackungsverordnung gewährleisten.

Das beratende Schönherr Team bestand aus Hanno Wollmann (Partner, EU & Competition) und Stefanie Stegbauer (Counsel, EU & Competition).

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

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