Schönherr berät CONDA AG bei der allerersten „Digitalisierung“ von Aktien auf der Blockchain in Österreich

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Thomas Kulnigg

Schönherr und die CONDA AG digitalisieren die Aktiengesellschaft und ermöglichen es, Namensaktien auf der Blockchain verwalten zu können.

Schönherr hat die CONDA AG – eine in Österreich gegründete, europaweit agierende Plattform für alternative Finanzierungen, die neue Standards für die Prozesse und Abläufe für Security Token setzt – bei der „Digitalisierung“ ihrer Aktien beraten. Es handelt sich um die erste Digitalisierung von Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft. Zweck dieser Transaktion war, die von der CONDA AG ausgegebenen Namensaktien mit digitalen Token zu verbinden und diese an die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft zu übergeben. CONDA AG und Schönherr nehmen diesbezüglich eine Vorreiterrolle in Europa ein und bauen damit eine Platform für die Ausgabe von Securities Token auf.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die erste Digitalisierung von Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft strukturieren und begleiten durften. Die erfolgreiche Transaktion beweist die Stärke der Kanzlei Schönherr bei der Beratung im Bereich Technologie & Digitalisierung.“, sagt Thomas Kulnigg (Partner, Corporate/M&A), der das Projekt federführend begleitet hat. Thomas Kulnigg hat CONDA bereits bei ihrem ICO (Initial Coin Offering) beraten.

Digitalisierung von Aktien: rechtliches Neuland
Aus rechtlicher Sicht war die Transaktion deshalb herausfordernd, da bisher die Frage der Zulässigkeit der Segmentierung von Namensaktien in Form von Token weder in der Fachiteratur, noch höchstgerichtlich thematisiert oder geklärt wurde. Weiters fehlen Richtlinien zu den Fragen der rechtlichen Implementierung der „Digitalisierung“ von Aktien.

Token sind digitale Einheiten, die aufgrund eines Protokolls in der Blockchain (Distributed Ledger-Technology) ausschließlich von der CONDA AG erstellt (mined) und an die Aktionäre ausgegeben werden. Jeder Token repräsentiert eine Stückaktie. Bei Übertragung eines Tokens von einem Aktionär auf eine andere Person kommt es zum (nicht mehr manipulierbaren) Eintrag in der Blockchain; auf dieser Basis erfolgt dann die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft. Der Transfer eines Tokens ist daher mit der (herkömmlichen) Übertragung einer Aktie gleichgesetzt.

Das beratende Schönherr Team stand bei dieser Transaktion unter der Federführung von Thomas Kulnigg (Partner, Corporate/M&A) mit Unterstützung von Zurab Simonishvili (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate/M&A) und Sascha Smets (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate/M&A).

www.shoenherr.eu

Foto: Schönherr

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