Schönherr widmet roadmap17 bestechenden Körperbildern

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Guido Kucsko mit der roadmap17

Schönherr startet mit der Veröffentlichung der roadmap17 ins neue Rechtsjahr.

Auch in der 11. Ausgabe der juristischen Publikation liefert die regionale Kanzlei einen Überblick über relevante wirtschaftsrechtliche Entwicklungen in Zentral- und Osteuropa („CEE“) sowie der Türkei. Sie enthält Beiträge aus 11 Fachgebieten, die von in 14 Jurisdiktionen tätigen Schönherr-Juristen verfasst wurden.

Die roadmap17 führt die LeserInnen von richtungsweisenden globalen Trends wie der internationalen Wirtschaftsmediation über zentrale europarechtliche Initiativen wie der Kapitalmarktunion oder der Verordnung für ein „offenes Internet“ hin zu relevanten Entwicklungen in den einzelnen Jurisdiktionen. Für den österreichischen Rechtsmarkt wurden unter anderem die neudefinierten Bestimmungen der Managerhaftung („Business Judgment Rule“) und die Bedingungen für die Einführung von Whistleblowing-Systemen zur Arbeitnehmerkontrolle aufgegriffen.

Die roadmap17 ist als Printausgabe erhältlich, und kann online unter http://roadmap2017.schoenherr.eu/ mit zusätzlichen Beiträgen in Englisch und den Muttersprachen der Autoren abgerufen werden.

Vorurteilsbehaftet
Die juristischen Beiträge der roadmap werden seit 2007 jedes Jahr mit den Werken einer Künstlerin oder eines Künstlers in Kontext gesetzt. In diesem Jahr greift die roadmap das Thema „prejudice“ (dt. Vorurteil) anhand der Werke des Tattookünstlers Marian Merl auf. Merl stammt aus Wien und ist Eigentümer des dortigen Tattoostudios „Zur Stecherei“. Der Tätowierer hat sich in den beinahe 10 Jahren seiner Tätigkeit einen Namen in der Szene gemacht und entwirft den Großteil seiner Motive selbst. Igor Eberhard, der an der Universität Wien am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie lehrt, führt außerdem in den historischen und anthropologischen Hintergrund dieses vorurteilbehafteten Themas ein.

Guido Kucsko, Partner bei Schönherr und roadmap-Initiator, erläutert: „Die Verbindung zu uns steckt schon im Wort ‚Vor-Urteil‘. Vorurteile sind Urteile, die vor einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts gefällt werden. Tätowierte waren besonders in der Vergangenheit Opfer von vorschnellen Urteilen. Wir werfen die Frage auf, inwieweit diese Vorurteile heute noch gültig sind“, so Kucsko, der sich in seinem roadmap17-Beitrag mit dem urheberrechtlichen Schutz von Tätowierungen beschäftigt.

Der Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in 14 Ländern in Zentral- und Osteuropa sei es wichtig, Vorurteile anzusprechen. „Wir sehen es bei der Vielfalt der Nationen und Kulturen in unserer Schönherr-Gruppe als unsere Aufgabe, Vorurteile zu hinterfragen“, erklärt Gudrun Stangl, COO bei Schönherr. „Diversität ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern in der Unternehmenskultur verankert.“

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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