UWG: Änderung der Modellbezeichnung schützt vor Klage nicht!

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Alice Meissner
Alice Meissner

Der Markt für Elektroautos ist hart umkämpft. Das aus Grünstadt bei Ludwigshafen stammende, 2020 gegründete Unternehmen Elaris, das chinesische Elektroautos nach Deutschland importiert, ist in Österreich mit Klagen konfrontiert. In einer in der letzten Woche eingebrachten Zivilklage am Handelsgericht Wien wird Elaris u.A. unlauterer Wettbewerb vorgeworfen.

Die österreichische eMotor MR GmbH wurde von deutschen Konsumentenschützern darüber informiert, dass Elaris in Deutschland sowie in Österreich anscheinend mit einem Genussscheinmodell ohne Einhaltung der erforderlichen Aufklärung Geld einsammelt, um Fahrzeuge vorzufinanzieren.

Dr. Alice Meissner dazu: “Elaris verfügt über kein Distributionsrecht für das E-SUV Modell ET5 des Herstellers Nanjing Golden Dragon Bus Co., Ltd in Österreich, auch nicht unter der Modell-Bezeichnung „Beo“, wie sie von Elaris verwendet wird. Daher dürfe man auch nicht mit dem Vertrieb in Österreich werben. In Österreich liege das alleinige Distributionsrecht bei der eMotor MR GmbH die das technisch idente Modell Skywell ET5 vertreibt, und die dafür notwendigen Genehmigungen besitzt.“

„Offensichtlich werden falsche Behauptungen verbreitet; es bleibt uns aufgrund dieser offensiven Herangehensweise gegenüber Autohändlern nichts anderes übrig, als das von einem Gericht klären zu lassen“, so Michael Resch, Geschäftsführer der eMotor MR GmbH.

Darüber hinaus gebe es Hinweise zum Geschäftsmodell von Elaris, die sich auch bereits online auf unterschiedlichen Forenbeiträgen und Plattformen finden lassen, die weitere Schritte notwendig machen. „Die betreffenden Genussscheinmodelle um Fahrzeuge vorzufinanzieren könnten eine Verletzung im Sinne des Kreditwesensgesetzes sein. Da es schon Ermittlungen der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin dazu gibt, ist es für die eMotor MR GmbH wichtig, sich öffentlich von Elaris zu distanzieren“, so die vertretende Rechtsanwältin Dr. Alice Meissner von MP Attorneys – Meissner & Passin und ergänzt „ In einem ersten Schritt wurde die österreichische Finanzmarktaufsicht, FMA, mit einer Sachverhaltsdarstellung über den Verdacht informiert, samt Verweis auf das bereits vorliegende Aktenzeichen bei der BaFin. Falls notwendig, werde man auch weitere Schritte setzen, um die Reputation des Produktes am Markt zu schützen“.

Für die Prüfung weiterer rechtlicher Aspekte wurde für die Vertretung in Deutschland wie in China die Anwaltskanzlei King & Wood Mallesons (KWM) engagiert.

www.mp-attorneys.com

Foto: Anzenberger-Fink

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