Wem kann man heute noch raten, Aufsichtsrat zu werden?

346

CHECKLISTE! Medien, Staatsanwälte, aber auch Geschädigte haben die Aufsichtsräte ins Visier genommen. Das bedeutet, dass man sich sehr genau überlegen sollte, ob man ein Mandat annimmt. Am besten tut man das an Hand der nachstehenden 10 Punkte:

1. Habe ich das notwendige Know-How?
Wer z.B. im Aufsichtsrat einer Bank ist, muss eine Bankbilanz verstehen, wer in einer börsenotierten Gesellschaft tätig ist, muss über Anlegerschutzbestimmungen Bescheid wissen. Da die Halbwertszeit von (juristischem) Wissen immer geringer wird, bedarf es auch der Bereitschaft, sich ständig fortzubilden. Oft ist es notwendig und sinnvoll, dass der Aufsichtsrat externe Experten beizieht.

2. Habe ich die notwendigen social skills?
Man sollte sich keinesfalls scheuen, Fragen zu stellen und seine Meinung zu äußern. Eigene Ausführungen sollten kurz, prägnant und auf das Wesentliche konzentriert werden können.

3. Habe ich genügend Zeit?
Anders als früher, finden heute bei größeren Gesellschaften sechs bis acht Sitzungen im Jahr statt. Da muss man einschließlich Vorbereitungszeit und Ausschussarbeit mit grob geschätzt 100 Stunden pro Jahr rechnen.

4. Besitze ich die notwendige Unabhängigkeit?
Werde ich, wenn es für das Unternehmen richtig ist, auch gegen den Wunsch eines (Groß)Aktionärs entscheiden und auch meine Abberufung riskieren?

5. Wie solide ist das Unternehmen?
Der Aufsichtsrat ist in der Krise besonders gefordert. Im Falle einer Insolvenz wird eventuell der Masseverwalter, vielleicht sogar der Staatsanwalt, die Rolle des Aufsichtsrates hinterfragen.

6. Wer sind die anderen Aufsichtsratsmitglieder und der Vorstand?
Sind die anderen Mitglieder des Aufsichtsrates – insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende – verlässlich, team- und lösungsorientiert und verfügen (insgesamt) über die benötigten Sachkenntnisse? Sieht der Vorstand den Aufsichtsrat als Sparring-Partner oder in Wahrheit als überflüssiges Kontrollgremium?

7. Bin ich in alle wesentlichen Entscheidungen miteingebunden?
Wenn es einen Prüfungsausschuss, einen Personalausschuss, ein Präsidium und vielleicht auch noch einen Strategieausschuss gibt und ich nirgendwo vertreten bin, dann werden alle wesentlichen Dinge, für die ich im Endergebnis mithafte, ohne mich entschieden.

8. Gibt es eine Haftpflichtversicherung für die Aufsichtsratsmitglieder, also eine sogenannte D&O-Versicherung?
Der Vorteil einer D&O-Versicherung ist der, dass sie (bis zur vereinbarten Deckungssumme) Schäden, die ein Aufsichtsratsmitglied zu verantworten hat, übernimmt. Nachteil kann sein, dass das Vorhandensein einer D&O-Versicherung überhaupt erst ein Begehren nach Schadenersatz auslöst.

9. Werde ich in meiner sonstigen Tätigkeit durch das Aufsichtsratsmandat beschränkt?
Während man in früheren Zeiten es als Vorteil sah, als Kunde, Lieferant oder auch Berater im Aufsichtsrat vertreten zu sein, stellt sich heute die Frage, ob man wegen etwaiger Interessenkollisionen nicht mehr Nachteile hat.

10. Ist die Vergütung angemessen?
Auch wenn die Aufsichtsratsentschädigungen in einigen Gesellschaften schon etwas erhöht wurden, sind sie meist noch weit davon entfernt, die benötigte Qualifikation, den Zeiteinsatz und das zivil- und strafrechtliche Risiko adäquat abzudecken. Kommt man bei der Beantwortung der Mehrzahl dieser Fragen zu einem positiven Ergebnis, dann spricht nichts dagegen, das Aufsichtsratsmandat zu übernehmen. Ist das nicht der Fall, dann ist es besser, man übernimmt das Aufsichtsratsmandat nicht.

Dr. Georg Schima und Dr. Peter Kunz sind Partner der Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG

office@ksw.at
www.ksw.at

Flower