Wolf Theiss Workshop: Kündigung – Trennung im Guten oder Bösen?

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Workshop: Ralf Peschek und Othmar Hill klären auf

Beim gestrigen Wolf Theiss Employment Workshop haben Personalberater Othmar Hill und Wolf Theiss Partner Ralf Peschek wirtschaftspsychologische und arbeitsrechtliche Aspekte von Kündigungen beleuchtet. Fachliche Inputs und praxisbezogene Rollenspiele bildeten dafür den Rahmen.

„In jeder Beziehung gibt es Brennpunkte, Reibung und Gewitterwolken. Wenn die Wolken nicht abregnen können, stauen sie sich zu einem riesigen Unwetter, es donnert und blitzt – und die Beziehung erfährt einen unüberbrückbaren Bruch“, beschreibt Ralf Peschek, Wolf Theiss Partner und Leiter der Praxisgruppe Employment, den Weg zur Kündigung, der oftmals vor dem Arbeitsgericht endet.

„Verachtung ist die Salzsäure der Seele“

Wirtschaftspsychologische und rechtliche Präventivmaßnahmen können Unternehmen und Mitarbeiter vor Trennungen im Bösen bewahren.

Othmar Hill, CEO und Eigentümer Hill International, plädiert für eine profunde Vorbereitung von Führungskräften auf Kündigungsgespräche: „Verachtung ist die Salzsäure der Seele – sie brennt Löcher in die Seele, die später bei Gericht viel Zeit, Nerven und eine Menge Geld verschleißen“, warnt Hill vor unprofessionellen Trennungsgesprächen. Führungskräfte würden sich auf hochpsychologischen Minenfeldern bewegen und oft den Fehler begehen, sich sprachlich auf die formal-kognitive Ebene zurückzuziehen. „Es braucht Empathie, um den Gekündigten in seinem Schock, seiner Aggression und Depression zu begleiten und ihm dann auf der sachlichen Ebene ein Angebot machen zu können“, so Hill. Führungskräfte würden am besten mittels Rollenspielen und Kommunikationstrainings auf diese schwierige Situation vorbereitet werden.

Prozessvermeidung – und Vorbereitung

Aus arbeitsrechtlicher Sicht gilt es, Kündigungen mittels regelmäßiger Feedback-Gespräche, Assessments, Verwarnungen und Sanktionen zu vermeiden. Ralf Peschek rät, einem Mitarbeiter rechtzeitig Hinweise auf Unzufriedenheit zu geben: „Wenn ein Arbeitnehmer seine Kündigung als erstes Signal für ein Fehlverhalten oder mangelnde Performance wahrnimmt, hat der Arbeitgeber in der Mitarbeiter-Kommunikation Versäumnisse zu bekennen.“ Verwarnungen seien juristische Mittel mit zukunftsgerichteter Wirkung, die auf eine Verhaltensänderung abzielen.

Ist ein Gerichtsprozess unausweichlich, steht auf Unternehmensseite eine effiziente Vorbereitung im Fokus: von einer möglichst detaillierten Dokumentation (paper track) im Personalakt über die Beweismittel- und Sicherung bis zur vollständigen Information des Anwalts. Bei der Gerichtsverhandlung zählt vor allem, aus einem komplexen Sachverhalt die zwei bis drei relevanten Fragen herauszuarbeiten: „Keep it simple“, so Peschek. „Dem Richter müssen nun die Wolken, Blitze und Donner adäquat geschildert werden.“

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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