2011: Sind Stiftungen noch attraktiv?

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Durch die bevorstehenden Änderungen anlässlich des Budgets 2011 stellt sich die Frage, ob Stiftungen in Österreich steuerlich noch attraktiv sind.

Wenn derzeit Vermögen in eine Privatstiftung eingebracht wird, fällt noch eine Steuer von 2,5% an. Erwirtschaftet die Stiftung einen Gewinn, etwa aus Geldanlagen bei Banken, wird ein Zwischensteuersatz von 12,5% fällig. Die ausgeschütteten Beträge werden dann erneut mit 12,5% besteuert.

Durch das Steuerpaket anlässlich der Budgetsanierung 2011 soll dieser Zinsstundungseffekt beseitigt werden, indem der Zwischensteuersatz – wie bei der Kapitalertragssteuer – auf 25% angehoben wird. Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind in Stiftungen – wie auch beim Stifter selbst – derzeit nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist noch steuerfrei. Wenn der Stifter jedoch eine juristische Person ist, sollen Veräußerungsgewinne aus Liegenschaften ab 2011 generell (also auch außerhalb der Spekulationsfrist) mit 25% Körperschaftssteuer besteuert werden.

Vor diesem Hintergrund scheint das Rechtsinstitut der Privatstiftung ab 2011 keine gravierenden steuerlichen Vorteile mehr zu bringen und sind steuerschonende Auflösungen der Stiftungen bei gleichzeitiger Weiterveranlagung in einem vergleichbaren (aber steuerfreien und flexibleren) Modell (wealth-insuring) anzudenken. Auf der anderen Seite können jedoch nach wie vor zivilrechtliche Gründe für eine Privatstiftung sprechen, sodass eine Gesamtbeurteilung im Einzelfall geboten erscheint.

RA MMag. Peter Griehser, Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH
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Foto: beigestellt

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