Bombardier gewinnt mit Baker & McKenzie vor Verwaltungsgericht: Konkurrent hatte Vergabe von 300 ÖBB-Nahverkehrszügen beeinsprucht

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Franz Josef Arztmann
Franz Josef Arztmann

Die Zuschlagsentscheidung der ÖBB an Bombardier war korrekt: Die Personenverkehrstochter der österreichischen Bundesbahnen hatte eine Rahmenvereinbarung für den Abruf von bis zu 300 Nahverkehrszügen mit einem geschätzten Beschaffungsvolumen von nahezu zwei Milliarden Euro international ausgeschrieben.

Der Flugzeug- und Eisenbahnproduzent Bombardier hatte am 6. Oktober 2016 den Zuschlag im Bestbieterverfahren erhalten. Dagegen zog der unterlegene Konkurrent Stadler Rail vors Bundesverwaltungsgericht. Am vergangenen Freitag, 2. Dezember 2016, stellte nun der Vergabesenat unter Vorsitz von Hubert Reisner fest, dass die Vergabe an Bombardier korrekt war.

Bombardier wurde als im Vergabeverfahren ermittelter Bestbieter im Nachprüfungsverfahren von der internationalen Kanzlei Baker & McKenzie unter der Leitung des Vergaberechtsspezialisten Franz Josef Arztmann erfolgreich vertreten.

Im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens stand die Frage, ob der Auftraggeber aufgrund der günstigeren Instandhaltungskosten von Bombardier eine „vertiefte Angebotsprüfung“ vornehmen hätte müssen. „Im Zuge des Verfahrens konnten wir nachweisen, dass die Instandhaltungskosten marktkonform sind, keine Zweifel an deren Preisangemessenheit bestehen mussten und Bombardier tatsächlich das günstigste Angebot gelegt hatte“, berichtet Franz Josef Arztmann.

Ob Stadler in Revision zum Verwaltungsgerichtshof geht, steht noch nicht fest.

www.bakermckenzie.com

Foto: beigestellt

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