bpv Hügel und Gleiss Lutz erreichen deutliche Bußgeldreduzierung für voestalpine

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Astrid Ablasser
Astrid Ablasser-Neuhuber

In einem heute ergangenen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union eine gegen die voestalpine AG und gegen deren Tochtergesellschaft voestalpine Austria Draht GmbH (heute voestalpine Wire Rod Austria GmbH) gesamtschuldnerisch verhängte Geldbuße von EUR 22 Mio. auf EUR 7,5 Mio. herabgesetzt.

Das Gericht hat dabei insbesondere entschieden, dass die Europäische Kommission nicht nachgewiesen habe, dass die voestalpine an wesentlichen Aspekten des Kartells (Züricher Club, Club Europa und Club Espana) teilgenommen hat.

Hintergrund der Entscheidung war ein Verfahren der Europäischen Kommission. Diese hatte im Jahr 2010 gegen zahlreiche Lieferanten von Spannstahl ein Bußgeld von insgesamt ca. EUR 458 Mio. verhängt. Gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission wurden insgesamt 28 Klagen eingereicht. Das Gericht der Europäischen Union entschied am 15. Juli 2015 über 12 Klagen, wobei letztlich nur drei Klagen erfolgreich waren.

voestalpine griff in diesem Verfahren auf ein Team der Kanzleien bpv Hügel (Österreich) und Gleiss Lutz (Deutschland) zurück. bpv Hügel hatte voestalpine bereits umfassend im Verfahren der Europäischen Kommission vertreten, Gleiss Lutz war für voestalpine z.B. im deutschen Schienenkartell tätig. Beide Kanzleien gehören zu den führenden Sozietäten in ihren jeweiligen Heimatmärkten. Das Team bestand aus den Partnern Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber (bpv Hügel) und Dr. Ulrich Denzel (Gleiss Lutz) sowie aus Dr. Gerhard Fussenegger (bpv Hügel, Partner), Dr. Valentina Schaumburger (bpv Hügel) und Dr. Carsten Klöppner (Gleiss Lutz).

www.bpv-huegel.com

Foto: bpv Hügel

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