Business Lunch: Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

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Wichtige Gesetze und Entscheidungen, die man als Unternehmer wissen sollte

Wien: Gerade im Arbeitsrecht gibt es nicht nur immer wieder Neuerungen auf gesetzlicher Ebene, sondern auch höchstgerichtliche Entscheidungen, über die Arbeitgeber bescheid wissen sollten. Mag. Hans Roth, Partner der SOT Süd-Ost Treuhandgruppe hat in Zusammenarbeit mit der Alix Frank Rechtsanwälte GmbH aus diesem Anlass für den schon traditionellen Business Lunch das Thema: „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“ gewählt. „ArbeitnehmerInnen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor in jedem Unternehmen, daraus ergibt sich die besondere Bedeutung des Arbeitsrechts“, erklärt Roth und zeigt sich über die zahlreichen Business Lunch-Teilnehmer erfreut.

Es wurden Gesetzesbestimmungen wie Ausländerbeschäftigung neu, Behinderteneinstellung neu, oder die neue Gestaltung des Pensionsrechts erörtert, aber auch das Mindestentgelt das bei Stellenausschreibungen angegeben werden muss diskutiert, um nur einige Themen des Vortrags zu nennen. RA MMag. Franz J. Heidinger, Partner bei Alix Frank Rechtsanwälte, ging auf die Details ein, diskutierte mit den Teilnehmern aktuelle Probleme und gab Ratschläge, wie man sich rechtlich effizient absichern und Problemen vorbeugen kann.

Ein wichtiges aktuelles Thema war die seit 1. Mai 2011 erfolgte Öffnung des Arbeitsmarktes für acht „neue“ EU-Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn). „Bei diesen neuen Arbeitskräften ist keine gesonderte Arbeitsbewilligung notwendig, denn der zentrale Grundsatz der EU lautet: „Freizügigkeit der Arbeitnehmer“, betont Heidinger. Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern aus EU-Ländern in Österreich, gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für Arbeitnehmer aus dem Inland. Ebenso gültig sind für alle EU-Bürger dieselben Sozialvorschriften, wie beispielsweise das Diskriminierungsverbot (ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung) oder die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, insbesondere beim Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Elternurlaub, Beförderung und Bezahlung, etc.

Ein weiteres spannendes Thema, das nicht unterschätzt werden sollte, ist Burnout als Austrittsgrund: „Burnout ist eine mit emotionaler Erschöpfung und reduzierter Leistungsfähigkeit verbundene Gesundheitsstörung, die immer häufiger als vorzeitiger Austrittsgrund aus dem Dienstverhältnis angegeben wird“, erklärt Heidinger und empfiehlt größeren Unternehmen Frühwarnsysteme zu implementieren und dazu Arbeitsmediziner und den Betriebsrat einzubinden.

Bei kulinarischer Unterstützung wurden anfallende Fragen ausgiebig diskutiert. Dabei gesichtet wurden u.a.:

Dir. Werner Schuch, Borckenstein GmbH
Elisabeth Schranz & Ing. Dipl.-Ing. (FH) Georg Schranz, Autohaus Schranz GmbH
Christian Stallinger, ABALON HARDWOOD GmbH
Juliane Bader-Kallinger & Ing. Alexander Kallinger, Bader Bau GmbH
Manfred Janisch, Janisch GmbH
Maria Szabo, Peischl Fahrzeugbau GmbH

Foto: beigestellt, v.l.n.r. MMag. Franz J. Heidinger, Partner bei Alix Frank Rechtsanwälte GmbH; Christian Unger, SOT Süd-Ost Treuhand Oberwart; Mag. Hans Karl Roth, Partner der SOT Süd-Ost Treuhand Oberwart

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