Corporate Governance vs. Compliance

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Die Begriffe Corporate Governance und Compliance sind verwandte Begriffe. Diese Begriffe werden in der allgemeinen Diskussion regelmäßig vermischt, da es für beide Begriffe weder eine Legaldefinition, noch eine sonstige einheitliche Definition gibt. Coroporate Governance bedeutet in etwa „Unternehmensverfassung“. Compliance bedeutet „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung, Einhaltung bestimmter Gebote“. Als Folge der Finanzkrise ist das Bewusstsein gestiegen, dass Corporate Governance und Compliance unabdingbar sind.

Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex wird – so die Ausführungen in der Präambel – ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Dieser enthält die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung. Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zu der Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance.

Geltung erlangt der Österreichische Corporate Governance Kodex primär durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Eine Verpflichtungserklärung zum Österreichischen Corporate Governance Kodex ist u.a. für österreichische Gesellschaften eine Aufnahmevoraussetzung für den Prime Market der Wiener Börse.

 

Compliance und Corporate Governance unterscheiden sich vor allem in der Perspektive. Corporate Governance geht von der Sichtweise der „Regulierer“ aus, Compliance ist vom Blickwinkel der betroffenen Unternehmen, also der „Regulierten“ geprägt. Aus diesen unterschiedlichen Blickwinkeln ergibt sich, dass die Diskussion um Corporate Governance primär von den Begriffen Vertrauen der Investoren und Transparenz geprägt ist, während Compliance primär auf den Schutz des Unternehmens, der Organe und der Mitarbeiter abzielt.

Angesichts der großen Bedeutung von Corporate Governance und Compliance ist es eine besondere Freude, dass die Leistungen von PHH in diesen Bereichen anerkannt wurden und PHH durch Corporate INTL zur führenden österreichischen Kanzlei in diesem Bereich gewählt wurde.

PHH ist Corporate Governance Law Firm of the year 2010 (Corporate INTL)

Rechtsanwalt Mag. Hermann Hansmann, PHH Prochaska Heine Havranek Rechtsanwälte OG

Foto: Walter J. Sieberer

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