Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich ab 1. Jänner 2014

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Stefan Prochaska
Stefan Prochaska

Mit 1. Jänner 2014 begann beim Rechtsschutz in der Verwaltung eine neue Ära. Elf neue Verwal-tungsgerichte nahmen die Arbeit auf.

Durch die Errichtung eines Bundesverwaltungsgerichtes, eines Bundesfinanzgerichtes sowie von neun Landesverwaltungsgerichten wurde nicht nur eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Erstmals in der österreichischen Verfassungsgeschichte geht nicht mehr alle Gerichtsbarkeit vom Bund aus. Auch von anderen Gewohnheiten muss man Abschied nehmen. So werden z.B. die Berufung und die VwGH-Beschwerde durch neue Rechtsinstitute ersetzt.

Mit diesen neuen Gerichten wird den europarechtlichen Vorgaben entsprochen und die größte Reform der letzten Jahrzehnte umgesetzt. Wie wird sich der neue Rechtsschutz entwickeln? Welche Herausforderungen kommen auf den Einzelnen zu?

Podiumsdiskussion PHHV (IN)TALK: „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“ mit

  • Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes
  • Univ.-Prof. Dr. Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien
  • Hermann Hansmann, Partner bei PHHV Rechtsanwälte

am Donnerstag, 30. Jänner 2014
um 18:00 Uhr
bei PHHV Rechtsanwälte, Franz-Josefs-Kai 1, 1010 Wien

Durch den Abend führt Stefan Prochaska, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer und Gründungspartner bei PHHV Rechtsanwälte. Beim anschließenden Get-together stehen die Experten zur Verfügung.

www.phhv.at

Redaktion: Katarina Holik

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