DLA Piper lud zum Insurance Breakfast

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dla piper versicherung zu gastBereits zum zweiten Mal lud die internationale Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach die heimische Versicherungsbranche und andere Gäste am 22. Februar zum Insurance-Breakfast in die Kanzleiräumlichkeiten am Schottenring. Das Thema heuer: Vertrauensschadenversicherung.

Unter den zahlreichen Gästen fanden sich Vertreter der Funk International Gruppe, von Aon Jauch & Hübener, der Generali Versicherung AG, der VAV Versicherungs-AG, AIG Europe Limited und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs. Rechtsanwältin Mag. Maria Althuber-Griesmayr, Leiterin der Versicherungsrechtspraxis bei DLA Piper Weiss-Tessbach und Initiatorin des Frühstücks, und Dr. Oskar Winkler, Partner und Leiter der Restructuring Gruppe, freuten sich über das große Interesse an der Veranstaltung und an diesem rechtlich und praktisch sehr spannenden Thema. Weitere ähnlich gelagerte Events sind bereits in Planung.

Aktuelle Beispiele aus der Praxis
Die Vertrauensschadenversicherung in ihrer klassischen Ausformung bietet Deckung für unmittelbare Vermögensschäden, die von unternehmensinternen Personen durch vorsätzliche – meist strafrechtlich relevante – Handlungen verursacht werden. Oft sind auch durch Dritte verursachte Schäden umfasst, wobei aber Umfang und Ausgestaltung der Versicherung insgesamt je nach Anbieter variieren. Das Risikobewusstsein in diesem Zusammenhang ist in Österreichs Unternehmen allerdings noch eher gering.

Leo Buxbaum von der österreichischen Niederlassung von AIG Europe machte in seinem Referat deutlich, dass Wirtschaftskriminalität ein verbreitetes, aber oft unterschätztes Ereignis ist, das Unternehmen aller Branchen und jeder Größe treffen kann. Neben Korruption und Betrugshandlungen sind in der Praxis insbesondere Buchhaltungs- und Bilanzmanipulationen, Geldwäsche und Insiderhandel häufig anzutreffen. Die Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen sind oft fatal und bedeuten neben finanziellen Schäden regelmäßig auch einen Reputationsverlust, im schlimmsten Fall kann die Existenz gefährdet sein.

Dr. Christian Schneider, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus dem DLA Piper Büro in Köln, informierte über aktuelle Entscheidungen des deutschen Bundesgerichtshofs zur Vertrauensschadenversicherung. Behandelt wurden unter anderem Rechtsfragen im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen und mit dem Ausschluss mittelbarer Schäden (wie entgangenem Gewinn und Zinsverlust).

www.dlapiper.com/austria

Foto: beigestellt

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