Dr. Franz Althuber (35), Rechtsanwalt im Wiener Büro von DLA Piper Weiss-Tessbach, hat AllNet Telecom SRL, einen der führenden rumänischen Internet-Serviceprovider, erfolgreich in einem Rechtsstreit vor dem Handelsgericht Wien vertreten.
Konkret ging es um die von AllNet Telecom SRL angestrebte Auflösung und Rückabwicklung eines Liefervertrags mit einem österreichischen Geschäftspartner auf der Grundlage einer vertraglich vereinbarten so genannten „Steuerklausel“, die ein einseitiges Kündigungsrecht für den Fall vorsah, dass im Zuge der Vertragserfüllung bestimmte steuerlich nachteilige Rechtsfolgen in Österreich oder Rumänien eintreten.
Die Verwendung von Steuerklauseln in Lieferverträgen erfreut sich immer größerer Beliebtheit, insbesondere in internationalen Handelsverträgen. Dennoch kommt es immer wieder zu komplexen rechtlichen Auslegungsfragen, wenn sich ein Vertragspartner auf diese Klausel beruft.
„Dieser Rechtsstreit war überaus spannend, unter anderem weil strittig war, ob die Steuerklausel auch dann zur Anwendung kommen soll, wenn von einem Vertragspartner im Einzelfall nicht sämtliche im Steuerrecht vorgesehenen Rechtsmittel ergriffen oder notwendige Anträge nicht gestellt wurden. Das Handelsgericht Wien hat unsere diesbezügliche Rechtsauffassung erfreulicherweise vollinhaltlich geteilt und im Sinne unseres Mandanten entschieden„, so Althuber.
Foto: beigestellt
www.dlapiper.com/austria
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.