Die Wiener Kanzlei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte hat den Wiener Architekten Sepp Frank in seinem Prozess um angemessenes Entgelt für Planungsleistungen gegen den Flughafen Wien in der Causa „Skylink“ beraten und zum zweiten Mal vor dem OGH obsiegt.
Bei einem Wettbewerb zur Gestaltung des Skylinks im Jahr 1999 war neben dem Büro Frank auch ein weiteres Architektenbüro erstgereiht, das am Ende den Zuschlag erhielt. Der OGH bestätigte die Urteile des Erstgerichtes: der Flughafen Wien hat gestalterische Planungsleistungen des Büros von Sepp Frank rechtswidrig verwendet; der aus dieser Verwendung Frank zustehende bereicherungsrechtliche Anspruch verjährt in 30 Jahren.
„Dieser Sieg in einem so komplexen Verfahren ist für uns eine besondere Bestätigung unserer Expertise sowohl im Bereich der streitigen Verfahren, als auch im IP-Bereich. Wir freuen uns sehr, dass wir nicht nur für unseren Mandanten, sondern für alle Architekten und Planer einen effizienten Schutz von Planungsleistungen außerhalb des Urheberrechts erstritten und durchgesetzt haben, dass die Ansprüche aus rechtswidriger Verwendung von Planungsleistungen nicht schon in 3 sondern erst in 30 Jahren verjähren.“ sagen Christoph Leon und Constantin Kletzer, die beiden federführende Partner von Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte.
www.fplp.at
Foto: beigestellt
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.