Bei der Übernahme, also der Fortführung eines Unternehmens, muss der „Neueinsteiger/Übernehmer“ auf den bestehenden Vorgaben aufbauen. Was die Übernahme zusätzlich erschwert, ist, dass mittelständische Unternehmen in vielen Fällen sehr stark durch die Persönlichkeit des Übergebers geprägt sind.
Langjährige Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten haben sich auf diese Unternehmer-Persönlichkeit eingestellt. Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens bringt jedoch gegenüber einer Neugründung besondere Vorteile mit sich: Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert. Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sind aufgebaut. Die Dienstleistung bzw. das Produkt des Unternehmens ist eingeführt. Die Mitarbeiter bilden ein eingespieltes Team. Dennoch und vor allem ist die richtige Beratung im Zuge der Unternehmensübernahme/Übergabe der Schlüssel zur erfolgreichen Betriebsfortführung.
Folgende Punkte sollten besonders sorgfältig bearbeitet werden. Sie können sonst leicht zu Fallstricken werden und die erfolgreiche Betriebsfortführung torpedieren:
Die Gestaltung des Übernahmevertrages (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag).
Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Haftung für Altverbindlichkeiten.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Haftung für betriebsbedingte Steuern.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme für Garantie- und Gewährleistungen.
Die Berechnung eines realistischen Unternehmenswertes.
Die Absicherung der Gewährleistungsrisiken im Unternehmenskaufvertrag/Übergabevertrag.
Der Einfluss der Übergabe auf Geschäftsraummieten.
Die Fortführung des Firmennamens und das erhöhte Haftungsrisiko für Altverbindlichkeiten daraus.
Die sinnvolle Rechtsformgestaltung im Zuge einer Unternehmensnachfolge.
Der Einsatz einer Privatstiftung zur Erhaltung und Wertsteigerung des Familienunternehmens.
Es ist offensichtlich, dass grenzüberschreitende Familienunternehmen noch eine wesentlich komplexeren Bedarf an Beratung bei der Übergabe oder beim Verkauf haben. Für den Familienunternehmer gilt, dass Unternehmensnachfolge ein Gemeinschaftsprojekt ist. Ob das Unternehmen erfolgreich weiter bestehen kann, hängt natürlich in erster Linie von den unternehmerischen Fähigkeiten des Nachfolgers ab. Deshalb heißt es rechtzeitig planen, auch schon zu einem Zeitpunkt, in dem der Übergeber mitten im „Unternehmen“ steht und erfolgreich ist.
Aber was passiert im Unglücksfall?
Die Nachfolgeplanung ist eine Pflichtaufgabe jedes Unternehmers. Deswegen sollte rechtzeitig ein Betriebsübergang von Todes wegen vorgeplant werden. Dies kann ganz einfach durch ein entsprechendes Testament, aber auch durch wesentlich weitergehende Vorsorgeprojekte, wie die Gründung einer Privatstiftung und die Einbringung des Unternehmens (in Form einer Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft) in die Privatstiftung, erfolgen.
Das österreichische Privatstiftungsrecht ist ein international führendes und anerkanntes Vehikel, um gerade den Fortbestand der mittelständischen Unternehmen zu garantieren und eine Aufsplitterung des Betriebsvermögens im Zuge eines ungeplanten Todesfalles des Betriebsinhabers zu vermeiden.
Gerade da ist aber auch besondere Vorsicht bei der Gestaltung geboten, da auch nachfolgende Generationen die Möglichkeit haben sollen, ihre unternehmerischen Ideen in einer Firmengruppe zu verwirklichen, die von einer Privatstiftung geeignet wird. Beispielsweise kann allein der falsch gewählte Zweck der Privatstiftung die künftige erfolgreiche Unternehmensentwicklung der von ihr geeigneten Unternehmen torpedieren.
Kommunikationsmanagement
Ein wesentlicher Bestandteil einer Betriebsübergabe ist die richtige Kommunikation im Bereich der Familie. Will der Sohn, will die Tochter tatsächlich aus eigenem Antrieb die Nachfolge antreten? Oder wurden sie frühzeitig auf diese Rolle festgelegt, ohne eine Möglichkeit zu haben, der Entscheidung ihrer Eltern zu widersprechen? Kann sich ein Juniorunternehmer/Sohn oder Tochter vorstellen, neben sich in der Geschäftsführung auch noch einen „Außenseiter“ zu haben? Alle diese Kommunikationsprobleme sind im Rahmen einer erfolgreichen Betriebsnachfolge nur durch ein sinnvolles Kommunikationsmanagement von innen her oder von außen durch den Einsatz des geeigneten Beraters, erfahren in der Übergabe von Familienunternehmen, zu lösen.
Rechtlich ist sowohl an eine schrittweise Übertragung von Unternehmensteilen, Gesellschafts- und Geschäftsanteilen an Personen- oder Kapitalgesellschaften zu denken, als auch an die Einsetzung des Vehikels Stiftung, die es auch einem Familienunternehmen ermöglicht, den Bestand aufrecht zu erhalten, wenn Sohn oder Tochter eigene Wege gehen wollen.
Auch ein „Management-buyout“ stellt sich als sinnvolle Variante zur Betriebsnachfolge dar: Ein langjähriger Mitarbeiter kennt das Unternehmen bereits und hat daher schon grundsätzlich gute Voraussetzungen, das Unternehmen erfolgreich zu übernehmen und weiterzuführen. Ein Management-buyout ist aber auch als zusätzliche Möglichkeit zu einer an ein Familienmitglied geplanten Unternehmensübergabe interessant. Ein langjähriger Mitarbeiter, der sich an der Unternehmensübergabe teilweise beteiligt, mag auch ein exzellenter Partner für den Familiennachfolger im Unternehmen sein.
Steuerliche Vorsorge
Nicht unerwähnt dürfen die steuerlichen Implikationen einer Betriebsnachfolge bleiben, sei dies im Wege eines Testamentes, einer Schenkung, eines Rechtsformwechsels, eines Unternehmenskaufes oder im Wege einer Privatstiftung. Auf die vom Gesetzgeber – nach der Aufhebung der Schenkungssteuer in 2008 – noch immer nicht endgültig geklärten Auswirkungen bei einem unentgeltlichen Betriebsübertragung von Todes wegen oder einer Schenkung sei hier besonders hingewiesen. Dann gibt es noch eine Reihe von ertragssteuerlichen Auswirkungen, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Überdies sind auch die steuerlichen Auswirkungen auf den Veräußerungsgewinn zu beachten. Der Hälftesteuersatz kommt dann zur Anwendung, wenn der Übergeber des Unternehmens verstorben oder erwerbsunfähig oder das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit zur Gänze eingestellt hat. Eine interessante Möglichkeit zur steueroptimierten Veräußerung eines Unternehmens bietet die Privatstiftung: Verkauft eine Privatstiftung ein Unternehmen, ist der Veräußerungsgewinn von jeder Steuer befreit, solange der Veräußerungserlös in der Privatstiftung thesauriert wird bzw. innerhalb der Privatstiftung durch bestimmte Veranlagungsformen anhaltend gesteigert wird. Nur für bestimmte Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne kommt es zu einer vorgezogenen Zwischenbesteuerung auf Ebene der Privatstiftung in Höhe von 12,5 %. Diese Zwischenbesteuerung kann sich jedoch der Begünstigte bei Ausschüttung aus der Privatstiftung auf die von ihm zu zahlende 25-prozentige Einkommenssteuer anrechnen lassen.
Kurz gesagt, die optimale und rechtzeitige Planung garantiert den Weiterbestand eines erfolgreichen Unternehmens.
Dr. Alix Frank-Thomasser
Alix Frank Rechtsanwälte GmbH
Foto: beigestellt
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