Förderung von Ökostrom nutzt allen

786

KSW Gert WallischDas per 1. Juli 2012 neu in Kraft getretene Ökostromgesetz ebnet nun wieder den Weg für aktivere Investitionen in den Ökostromausbau und ermöglicht auch die Unterstützung bestehender Anlagen.

Die Herstellung von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind, Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse ist derzeit in aller Munde. Längst hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass die ungehemmte Nutzung fossiler Rohstoffe der Umwelt erhebliche Schäden zufügt und überdies schon deshalb nicht alternativlos erfolgen kann, weil Energieträger wie Erdöl, Kohle und Erdgas nicht unbegrenzt vorhanden sind.
Der Europäische Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2009 eine Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen, mit der verbindliche nationale Ziele für den Gesamtanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch sowie ein Mindestanteil an Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor festgelegt wurde. Bis 2020 soll dadurch der Anteil erneuerbarer Energien an der europäischen Stromproduktion auf 20% steigen, Treibhausgasemissionen gegenüber 2005 um 20% sinken und eine um 20 % höhere Energieeffizienz erreicht werden.

Der Schlüssel zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele ist die gezielte und treffsichere Förderung erneuerbarer Energieträger, die in Österreich durch das Ökostromgesetz (ÖSG) erreicht werden soll. Das ÖSG 2012 bietet Anlagebetreibern neben einer Abnahmeverpflichtung des Netzbetreibers auch fixe Einspeisetarife für jede alternativ produzierte kwh Strom, die für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren garantiert werden. Damit erweist sich ein Investment in erneuerbare Energien nicht nur als ökologisch sinnvoll sondern auch als weitgehend sichere Veranlagung mit geringem Risiko und genau kalkulierbarem Ertrag. Folgende mengenmäßige Ausbauziele wurden im Gesetz für den Zeitraum 2010 bis 2020 definiert: Windkraft plus 2.000 MW, Photovoltaik plus 1.200 MW, Wasserkraft plus 1.000 MW und Biomasse/Biogas plus 200 MW.

In Zeiten von Finanz- und Schuldenkrisen benötigen manche Länder und deren Bankhäuser zwar zusätzliche Kredite, um die großen Herausforderungen bewältigen zu können, nicht wenige Unternehmen haben aber das durchaus gegenteilige Problem und befinden sich auf der Suche nach ertragreichen, dennoch aber sicheren Veranlagungen. Große Rückversicherungsgesellschaften und Pensionsfonds haben etwa die Verpflichtung, regelmäßige Erträge in Form von Versicherungs- und Pensionsleistungen auszuschütten und können daher die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht spekulativ veranlagen. In dieser Situation sehen immer mehr finanzstarke Unternehmen Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien als interessante Veranlagungsmöglichkeit, die neben vorab festgelegten Einspeisetarifen und damit leicht kalkulierbaren jährlichen Erträgen auch den Vorteil gesellschaftlicher Akzeptanz und ökologischer Nachhaltigkeit für sich haben. Gesellschaften mit Investitionsbedarf wenden sich daher immer stärker den erneuerbaren Energien zu und erkennen dabei das erhebliche Potential für eine sichere, aber auch plan- und kalkulierbare Veranlagung, die es so gegenwärtig auf dem weltweiten Kapitalmarkt kaum noch gibt.

Aber ist das auch fair? Diese Frage wurde zuletzt immer wieder aufgeworfen und dabei darauf verwiesen, dass die Ökostromförderung letztlich durch den Steuerzahler, besser durch den Stromkunden zu tragen ist. Denn die Förderung solarer Energien wird durch die Vorschreibung eines „Ökostromförderbeitrages“ (Österreich) bzw. einer sog „EEG-Umlage“ (Deutschland) finanziert, die jeder Stromkunde zu leisten hat. Wenn nun also große Konzerne in ihrer „Anlagenot“ auf Investitionen in den Bereich der erneuerbaren Energien zurückgreifen und über solche Veranlagungen vergleichsweise hohe und weitgehend risikolose Renditen erzielen, leistet zu diesen Veranlagungsgewinnen auch jeder einzelne Stromkunde durch die Bezahlung des vorgeschriebenen Ökostromförderbeitrages einen Beitrag.

Dieses Argument mag auf den ersten Blick bestechen, es hält jedoch einer genaueren Betrachtung nicht stand. Denn diese Argumentation blendet alle mit der Förderung erneuerbarer Energien verbundenen ökologischen und volkswirtschaftlichen Effekte vollständig aus und erkennt überdies die zahlreichen Vorteile einer regionalen auf heimischen, erneuerbaren und CO2 neutralen Energieträgern aufbauenden Energiewirtschaft nicht.

diema

Durch die garantierte Einspeisevergütung und die Festsetzung einer ebenso garantierten Förderdauer hat der österreichische Gesetzgeber von Beginn an das Ziel verfolgt, Investoren neben einer Investitions- und Planungssicherheit auch interessante Renditemöglichkeiten zu eröffnen. Mit der Verwirklichung dieses Gedankens wurde eine Investorenautonomie geschaffen, die Raum und Entfaltungsmöglichkeiten für viele tausend Anlagebetreiber eröffnet hat. Wenn sich dieser Überlegung nun auch finanzstarke, weltweit agierende Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds anschließen und erhebliche Mittel in die erneuerbaren Energien investieren, dann ist das keineswegs überraschend sondern entspricht der grundsätzlichen Zielsetzung der gesetzlichen Fördermodelle und ist daher sicher kein Grund, Förderungen zu kürzen oder gar einzustellen.

Institutionelle Investoren machen hier im Prinzip nichts anderes, als Kleinanlagebetreiber. Die durch den Gesetzgeber geschaffene Investorenautonomie soll möglichst viele Teilnehmer des Wirtschaftslebens dazu zu motivieren, Mittel in eine Zukunftsbrache zu investieren, deren Ausbau allen Menschen gleichermaßen in Form einer gesunden Umwelt und einer verminderten Abhängigkeit bei Energieimporten zugute kommt. Denn nach wie vor werden in Österreich 71% des Bruttoinlandsverbrauchs mit fossilen Energieträgern gedeckt: Erdöl und Erdölprodukte verzeichnen einen Anteil von 38%, Gas und Kohle einen Anteil von 24% bzw. 10% wohingegen erneuerbare Energieträger nur einen Anteil von 26% aufweisen. Die Förderung erneuerbarer, heimischer Energien vermindert diese Abhängigkeit, schafft Arbeitsplätze und fördert die landesweite Versorgungssicherheit.

Zudem steht die zunehmende Bereitschaft institutioneller Investoren, Geld in den Bereich der erneuerbaren Energien zu investieren, im Einklang mit der ausdrücklichen Zielsetzung des ÖSG, Investorensicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zu schaffen. Die ambitionierte Zielsetzung des ÖSG, das bis zum Jahr 2015 unter Einbeziehung der in Österreich traditionell starken Wasserkraft eine Erhöhung des Gesamtanteils erneuerbarer Energien bei der Stromproduktion auf beachtliche 85% erreichen will, wird ohne die Einbeziehung zahlreicher privater aber eben auch institutioneller Investoren nicht erreicht werden können.

Die Frage, ob die bestehenden Fördermodelle für erneuerbare Energien aus gesamtgesellschaftlicher Sicht „fair“ sind, ist daher klar zu bejahen. Durch die auf diese Weise dem Energiemarkt zufließenden Finanzmittel kommt es, ganz wie vom Gesetzgeber intendiert, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zu einer Optimierung der Produktion durch größere Stückzahlen und damit zu einer Beschleunigung der Energiewende und der damit verbundenen Substitution fossiler und atomarer Energieträger.

Dr. Gert Wallisch
www.ksw.at

Flower